Ich begrüße das wegweisende Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Damit wird meiner Auffassung nach die Bewertung bestätigt, die die CDU seit mehr als einem Jahrzehnt vertritt.

Immer und immer wieder haben wir auf die schlechte Finanzausstattung unserer Städte, Kreise und Gemeinden hingewiesen und deutliche Verbesserungen angemahnt. Leider hat dies die SPD-geführte Landesregierung regelmäßig zurückgewiesen. Jetzt haben wir schwarz auf weiß, wer seit mindestens 13 Jahren für unsere maroden Schulen, Schwimmbäder und Straßen verantwortlich ist.

Die Verfassungsrichter beurteilen nicht nur den Kommunalen Finanzausgleich insgesamt als verfassungswidrig, sondern haben in derselben Eindeutigkeit auch festgestellt, dass durch Ministerpräsidentin Dreyer und ihre Minister Ahnen und Lewentz die Vorgaben des Gerichts aus dem Urteil aus dem Jahr 2012 zum gleichen Sachverhalt schlichtweg missachtet wurden.

Man muss sich schon die Frage stellen, mit welchem Rechtsverständnis diese Landesregierung ausgestattet ist. Schließlich ist sie mittlerweile Dauergast nicht nur vor dem Verfassungsgericht. Dass die SPD das Urteil nunmehr sowohl auf Landes- als auch Kommunalebene begrüßt und zeitnah Lösungen verspricht, ist scheinheilig, ist es doch gerade sie, die die kommunale Finanzmisere verursacht und Verbesserungen verhindert hat.

Darüber hinaus haben die Richter die Ansicht der CDU-Landtagsfraktion bestätigt, dass das Land in der Pflicht ist, die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Altschulden nachhaltig abzubauen. Der bloße Fingerzeig nach Berlin soll nur über die eigene Untätigkeit hinwegtäuschen. Die CDU-Landtagsfraktion wird aus diesem Grund zeitnah eine Experten-Task-Force „Kommunaler Finanzausgleich“ ins Leben rufen. Diese soll nicht nur das Urteil und die daraus zu schließenden Schlussfolgerungen auswerten, sondern auch Eckpunkte für einen Gesetzentwurf erarbeiten, der zu Recht und Ordnung zurückkehrt und eine echte Altschuldenlösung beinhaltet.

Außerdem fordern wir die Landesregierung auf, umgehend Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen und den Kommunen für das kommende Jahr – gerade auch vor dem Hintergrund der hohen Corona-bedingten Mehrausgaben – zusätzlich 500 Mio. Euro als Soforthilfe zur Verfügung zu stellen.

Die rheinland-pfälzischen Kliniken leiden seit langem unter einer bei weitem nicht ausreichenden Investitionsförderung durch das Land. Dies hat negative Folgen für die Qualität und sogar den Bestand der Krankenhäuser. Wir stehen für eine flächendeckende Versorgung in erreichbarer Nähe. Deshalb stärken wir die Krankenhausinvestionsförderung mit zusätzlich 50 Mio. Euro.

Die Universitätsmedizin Mainz sollte eigentlich ein Flaggschiff sein – für die Landesregierung ist sie bisher eher Beiboot. Zur Vermeidung einer weiteren Unterfinanzierung in den Bereichen Forschung und Lehre erhöhen wir hier die Zuweisungen um 20 Mio. Euro. Zugleich stellen wir rd. 6,6 Mio. Euro für die Schaffung von 200 zusätzlichen Medizinstudienplätzen und 400.000 Euro für 20 zusätzliche Studienplätze im Bereich Pharmazie zur Verfügung.

Wir lassen auch die Schwächeren und die Menschen mit Problemen in unserer Gesellschaft nicht im Stich. Wir fordern mehr Geld für die Schuldnerberatung, fördern die Maßnahmen für suchtgefährdete und abhängigkeitskranke Menschen. Alleine den Wohlfahrtsverbänden möchten wir 1 Mio. Euro für gezielte Maßnahmen mehr zur Verfügung stellen.

Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wo im öffentlichen Gesundheitsdienst die Probleme liegen. Daher fordere ich die Schaffung eines Landesgesundheitsamtes als zentrale Behörde auf Landesebene zur Steuerung und Koordinierung eines einheitlichen Vorgehens, beispielsweise bei einer Pandemiebekämpfung.

Neben der verbesserten finanziellen Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes durch den kürzlich auf Bundesebene beschlossenen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ halte ich es für zwingend notwendig, eine zentrale Steuerungseinheit auf Landesebene zu schaffen.

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Zur Info unsere heutige Pressemitteilung:
Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)

Dr. Christoph Gensch / Christian Baldauf:

CDU-Fraktion für Schaffung
eines Landesgesundheitsamtes

„Im Kampf gegen die Corona-Pandemie benötigen die Kommunen als Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) mehr Unterstützung des Landes. Beistand des Landes brauchen aber auch unsere Gesundheitsämter, um für ihre gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben gerüstet zu sein. Zwar hat sich die kommunale Verankerung des ÖGD in der Pandemie bewährt, da damit vor Ort umgehend Handlungsfähigkeit gegeben war und Personal nebst Material bereit standen. Den- noch bedarf es einer ÖGD-Reform“, erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Christoph Gensch, und der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Christian Baldauf, heute in Mainz. Dr. Christoph Gensch konkretisiert:
„Die Erfahrungen der letzten Wochen, die immense Belastung der Gesundheitsämter – ihrer Beschäftigten – bei der Nachverfolgung des Corona-Virus zeigen, dass wir eine zentrale Behörde zur fachlichen Unterstützung und Ko- ordinierung eines einheitlichen Vorgehens bei einer Pandemiebekämpfung auf Landesebene brauchen. Deshalb schlagen wir die Schaffung eines Lan- desgesundheitsamtes vor.“
Neben der verbesserten finanziellen Ausstattung des ÖGD durch den kürzlich auf Bundesebene beschlossenen Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst hält es die CDU-Landtagsfraktion für unerlässlich, eine zentrale Steuerungseinheit auf Landesebene einzusetzen.
„Das Land muss mehr Verantwortung für Bedarfsgerechtigkeit und Qualitätssicherung im Öffentlichen Gesundheitsdienst übernehmen. Ein Landesgesundheitsamt ist hierfür ein entscheidender Beitrag und angesichts der bei der gegenwärtigen Pandemiebekämpfung aufgetretenen Defizite geboten. Es soll dabei nicht nur im Rahmen künftiger Pandemiepolitik der Gefahrenabwehr, sondern darüber hinaus auch allgemein der Förderung der Gesundheit der Bevölkerung dienen“, so Christian Baldauf.

Die Corona-Pandemie dauert leider an und hat neben den gesundheitlichen auch enorme wirtschaftliche Auswirkungen.

Wie bereits angekündigt, entschädigt der Bund die Unternehmen, die von den Novemberschließungen betroffen sind, mit einer Kostenpauschale von 75 % des Umsatzes.


Heute startet die Antragstellung unter:
https://antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/

Alle Informationen zur Novemberhilfe gibt es hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de//UBH/Redaktion/DE/Artikel/novemberhilfe.html

Um die Auswirkungen der aktuellen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie abzufedern, hat der Bund eine Reihe von Maßnahmen aufgelegt. Unter anderem gibt es finanzielle Hilfen für die geschlossenen Betriebe in Höhe von bis zu 75% des Umsatzes des Vorjahresmonats.

Was besonders wichtig ist: Die Anträge können voraussichtlich ab dem 25. November gestellt werden. Es ist vorgesehen, dass es zunächst eine Abschlagszahlung gibt, um das Verfahren zu beschleunigen. 

Konkret heißt das:

- Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.

- Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

- Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).

- Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.

- Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen, werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Alle Infos gibt es auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums:

https://www.bmwi.de//Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201112-novemberhilfe-verfahren-der-abschlagszahlung-steht.html

 

Sobald es weitere Neuigkeiten gibt, werde ich Euch informieren.

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