Sehr geehrte Frau Ministerin Rehlinger,

 

der Presse war zu entnehmen, dass auf saarländischer Seite  die Entscheidung zugunsten einer Reaktivierung der S-Bahn Strecke Zweibrücken-Homburg weiter aufgeschoben wird, obwohl inzwischen hinsichtlich der Regionalisierungsmittel eine für das Saarland positive Regelung vorliegt. Eine Entscheidung solle frühestens im Herbst 2016 getroffen werden, da Finanzierungsübersichten und eine Investitionskostenübersicht zu allen SPNV- und ÖPNV-Projekten noch abzuwarten seien. Auch sei die Ausschreibung für das Regionalbahnnetz zu berücksichtigen. Letzteres hat eine weitere Verzögerung zur Folge.

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Rehlinger,

 

jahrelang hat das Saarland darauf verwiesen, ohne positive Nutzen-Kosten-Analyse und ohne eine Einigung zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Regionalisierungsmittel könne  das Projekt S-Bahn Reaktivierung nicht umgesetzt werden. Nunmehr liegen sowohl  eine positive Nutzen-Kosten-Analyse als auch seit Juni 2016 eine abschließende Einigung bezüglich der Regionalisierungsmittel vor.

Diese abschließende Einigung stellt dem Saarland finanzielle Mittel zur Verfügung, die in dieser Höhe nicht zu erwarten waren. Sie übersteigen sogar den in einem von den Ländern beauftragten Gutachten ermittelten Gesamtmittelbedarf des Saarlandes.

 

 

Zur Erinnerung: In einem Gutachten der Länder  vom 15.9.2014 wurde der Gesamtmittelbedarf der Länder für die Neuordnung der Regionalisierungsmittel ermittelt. Im Gutachten wird für die Bundesländer eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf  8,5 Milliarden Euro ab 2015 gefordert. Von diesen 8,5 Milliarden sollen auf das Saarland laut Gutachten für das Jahr 2015 102,6 Millionen Euro entfallen (länderbezogene Bedarfsermittlung). Nach bisheriger Regelung würden dem Saarland für das Jahr 2015 97,8 Millionen Euro  zustehen.[1]

In Bund-Länder Gesprächen einigte man sich am 16. Juni 2016 auf eine Festsetzung der Regionalisierungsmittel auf  8,2 Milliarden Euro (Verteilung nach Kieler Schlüssel). Nach dieser Einigung erhält das Saarland nunmehr 2016: 104,7 Millionen,  2017: 105,6 Millionen,  2018: 106,5 Millionen und 2019: 107,5 Millionen EUR an Regionalisierungsmitteln.[2]

Verglichen mit der bisherigen Regelung für 2015 erhält das Saarland somit 2016 knapp 7 Millionen Euro mehr an Regionalisierungsmitteln.

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Rehlinger,

 

dies ist eine Lösung, die Handlungsspielräume schafft. Das Saarland muss diese Handlungsspielräume jetzt nutzen und die Reaktivierung der Strecke auf den Weg bringen. Den Menschen in der Region Saar-Pfalz ist eine weitere Verzögerung nicht mehr zu erklären.

 

Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an eine Diskussionsveranstaltung der SPD Einöd am 2. Juni 2015 zum Thema S-Bahn Reaktivierung. Von dieser sehr informativen Veranstaltung blieb mir in Erinnerung, dass zum Ende der Diskussion alle anwesenden Politiker (u.a. MdB Gustav Herzog, Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, und Astrid Klug, Abteilungsleiterin Verkehr im saarländischen Wirtschaftsministerium)  einseitig die Schuld für die Verzögerung des Projektes auf Finanzminister Schäuble und den Bund abgewälzt haben. Immer wieder hörte man den Satz: Es hängt an den Regionalisierungsmitteln, wenden Sie sich an den Bund.

Frau Klug beantwortete auf dieser Veranstaltung die Frage, ob die S-Bahn Reaktivierung komme, sinngemäß, sie sehe nach heutigem Stand (Juni 2015) eine 50:50 Chance; zweifellos werde die Bahnlinie aber reaktiviert, wenn die Regionalisierungsmittel in ausreichender Höhe flössen.

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Rehlinger,

 

die Maximalforderung der Bundesländer für die Neuregelung der Regionalisierungsmittel betrug 8,5 Milliarden Euro. Hiervon sollte das Saarland für das Jahr 2015 102,6 Mio. Euro erhalten. An die Erfüllung dieser Maximalforderung glaubte damals kaum ein Landespolitiker. Für 2016 sieht die beschlossene Regelung nun einen Gesamtbetrag von 8,2 Milliarden vor. Der saarländische Anteil beträgt 104,7 Mio. Die saarländischen Vorgaben wurden somit mehr als erfüllt. Ich fordere Sie daher stellvertretend für die Menschen in der Region Saar-Pfalz auf, jetzt endlich dieses Projekt zu realisieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. med. Christoph Gensch

 



[1] „Revision der Regionalisierungsmittel, Mittelbedarf der Bundesländer für den Revisionszeitraum 2015-2030" durch das Gutachterkonsortium KCW Gmbh, ETC Transport Consultans Gmbh, Rödl&Partner, 15.9.2014: S.147 bzw. Zusammenfassung S.17

[2] (eigene Berechnung: 8,2 Milliarden, degressiver Kieler Schlüssel Saarland, 1,8% Dynamisierung ab 2017, + 1 Mio. jährliche saarländische Sonderzuweisung aus 200 Millionen Aufstockung neue Länder, pro Jahr 200 Millionen Aufstockung vor Verteilung nach Kieler Schlüssel aus Gesamtbetrag subtrahiert)

 

 

 

 

Die Grünen Landtagsfraktion bezeichnet den dringend notwendigen vierspurigen B10 Ausbau in einer heutigen Presseerklärung als eine "überflüssige Straßenbaumaßnahme".

Hierzu unser Landtagsabgeordneter Dr. Christoph Gensch: "Wir können uns nur bei der Bundesregierung bedanken, die trotz fehlender Anmeldung der Strecke und Blockadehaltung des Landes Rheinland-Pfalz dieses Projekt weiter vorantreibt und die Wichtigkeit des Ausbaus erkennt. Der vierspurige Ausbau ist für die Zukunftsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung der ganzen Südwestpfalz und Saar-Pfalz von essentieller Bedeutung. Zu befürchten ist allerdings, dass eine Partei mit dieser Grundhaltung auch in den kommenden Jahren, wie in den zurückliegenden Jahren, immer wieder versuchen wird, dieses Projekt zu verzögern und zu blockieren. Die CDU in der Region wird darauf achten, dass dies nicht geschieht und erwartet von der Landesregierung eine konsequente Umsetzung des bewilligten vierspurigen Ausbaus.

Zitat Pressemitteilung Die Grünen-Landtagsfraktion RLP: "so drückt die Bundesregierung überflüssige Straßenbaumaßnahmen wie beispielsweise die „Westumfahrung Trier“ (B51n) und den durchgehenden vierspurigen Ausbau der B10 durch. Beide Maßnahmen waren von der Landesregierung nicht zum BVWP angemeldet, und wir GRÜNE lehnen diese Projekte selbstverständlich auch weiterhin ab.“

 

http://www.gruene-fraktion-rlp.de/presse/aktuelle-pressemitteilungen/bundesverkehrswegeplan-dobrindt-stellt-die-weichen-falsch.html

 

 

 

 

Die CDU-Landtagsfraktion hat am gestrigen Dienstag einen Misstrauensantrag gegen Ministerpräsidentin Dreyer im Landtag eingebracht. Am morgigen Donnerstag entscheiden die Fraktionen über den Antrag.

Die CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Christoph Gensch aus Zweibrücken und Dr. Susanne Ganster aus Erfweiler werden für den Antrag stimmen und der Ministerpräsidentin das Misstrauen aussprechen. Beide Abgeordnete erinnern in diesem Zusammenhang auch an den Flughafen Zweibrücken und die Schließung zu Gunsten des Flughafens Hahn.

„Bis heute erachten wir die Rolle der Landesregierung bei der Schließung des Flughafens, unter Federführung von Ministerpräsidentin Dreyer, für fragwürdig. Die Landesregierung hat zugelassen, dass ein Flughafen mit besten infrastrukturellen Voraussetzungen und Ausbaupotential, der mit geringeren Landesmitteln als der Flughafen Hahn ausgekommen ist, geschlossen wird. Zu gerne verweist man auf die EU in Brüssel. Dabei dürfte allen Beteiligten klar sein, dass Zweibrücken zu Gunsten des Flughafens Hahn geopfert wurde. Auch die Verhandlungen mit dem Saarland zur Kooperation wurden nicht konsequent genug geführt. Gerade in der aktuellen Debatte um den Flughafen Hahn zeigt sich, dass die Landesregierung mit Zweibrücken wohl den einzigen regionalen Flughafen mit Zukunftsperspektive über das Jahr 2024 hinaus geschlossen hat, so Ganster und Gensch.

 

 

 

Stellungnahme zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes
der Bundestagsabgeordneten Anita Schäfer,
der Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages Dr. Susanne Ganster, Dr. Christoph Gensch und
Thomas Weiner,
des Oberbürgermeisters der Stadt Pirmasens, Dr. Bernhard Matheis, des Bürgermeisters der Stadt
Zweibrücken, Rolf Franzen, und
des Landrates des Landkreises Südwestpfalz, Hans Jörg Duppré


Sehr geehrter Herr Bundesverkehrsminister Dobrindt,
sehr geehrte Damen und Herren,


vor vierzig Jahren wurde aus verkehrstechnischen und Verkehrssicherheitsgründen die grundsätzliche
Entscheidung getroffen, eine überregionale, vierstreifige und leistungs- fähige
West-Ost-Straßenanbindung im Süden von Rheinland-Pfalz einzurichten, die als Infrastrukturachse das
Saarland, die Städte Zweibrücken, Pirmasens und den Landkreis Südwestpfalz an die Rheinschiene
anbindet und gleichzeitig die Südverkehre der Bene- lux-Staaten in Richtung der Rheinschiene
aufnimmt.

Nach langen Diskussionen wurde auf den Bau der A 8 zum Lückenschluss zwischen Zweibrücken und
Karlsruhe als Autobahnausbau verzichtet. Als Kompromiss – auch mit den   Umweltverbänden   –  
einigten   sich   alle   Beteiligten   auf   den   durchgehend vierstreifigen Ausbau der B 10,
statt in einem Autobahnvollausbau mit einem Regel- querschnitt von 31 Metern in einer erheblichen
Reduzierung auf einen Regeldurch- schnitt von 26 Metern (vierstreifig mit Seitenstreifen).

Trotz des damaligen Konsenses und der Tatsache, dass sowohl im Raum Zweibrücken als auch im Raum
Pirmasens erhebliche Baumaßnahmen für diesen vierstreifigen Aus- bau bereits realisiert wurden, gab
es Anfang der 2000er Jahre erheblichen Widerstand gegen einen durchgehenden vierstreifigen Ausbau
der B 10, auch im Bereich der Süd- pfalz zwischen Annweiler und Landau.

In zwei von der rheinland-pfälzischen Landesregierung initiierten sogenannten Mediati- onsverfahren
sollte nach alternativen Lösungen für einen durchgängig vierstreifigen Ausbau der B 10 und einem
Konsens mit den Anliegern in diesem Bereich (Annweiler bis Landau) gesucht werden.

In beiden Mediationsverfahren wurden zu allen relevanten Themen des Ausbaus der B 10 auch Gutachten
eingeholt bzw. Gutachter angehört. Von diesen Gutachten wurden Sie über den Landesbetrieb Mobilität
des Landes Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit dessen Beurteilung der Notwendigkeit des
vierstreifigen B 10-Ausbaus in Kenntnis gesetzt. Wir nehmen darauf ausdrücklich Bezug.

Alle Gutachten kommen zu dem Schluss, dass es auf der Grundlage der langjährig ge- messenen
Verkehrszahlen, der überregionalen Funktionsbedeutung der Straße auch für europäische Verkehre, der
Anbindung des Wirtschaftraumes Saarland/Südwestpfalz

an die südliche Rheinschiene, der Verkehrssicherheit aufgrund der wechselnden Zwei-, Drei- und
Vierstreifigkeit mit deutlich erhöhter Unfallhistorie, mithin der Flüssigkeit und Sicherheit des
Verkehrs zu einem vierstreifigen Ausbau der B 10 keine Alternativen gibt.

Die von der Landesregierung und Teilen von Umweltverbänden alternativ ins Gespräch gebrachten
„intelligenten Verkehrsleitsysteme“ und Transitsperrungen sind weder volkswirtschaftlich, technisch
noch rechtlich umsetzbar. Der Ausschluss von nach Süd- deutschland orientierten Transitverkehren
würde für diese einen Umweg von rund 85
Kilometern bedeuten und erhebliche zusätzliche Verkehre auf die Bundesautobahn 6 bringen.

Für die im Strukturwandel begriffene Region Südwestpfalz und für alle Unternehmen der Westpfalz ist
der weitere vierstreifige und durchgängige Ausbau der B 10 von er- heblicher struktureller
Bedeutung. Das belegen mehrfache Umfragen der IHK Pfalz ganz deutlich. Die Menschen der Region
haben bereits im Jahr 2000 mit 37.000 Unter- schriften eine Resolution zum durchgehenden
vierstreifigen Ausbau der B 10 unter- stützt. Mittlerweile haben sich zwei Bürgerinitiativen
gegründet, die mehr als 7.000 Mit- glieder haben und sich für einen vierstreifigen Ausbau
einsetzen.

Auch alle fachlichen Daten, die vom Landesbetrieb Mobilität des Landes Rheinland- Pfalz erhoben und
beständig aktualisiert worden sind, weisen aufgrund der hohen Ver- kehrsbelastung und der Bedeutung
als wichtige Verkehrsachse die Notwendigkeit eines weiteren vierstreifigen Ausbaus der B 10 nach.

Bei einem Gespräch mit Staatssekretär Andreas Scheuer am 17. Mai 2013, an dem auch die
Südwestpfälzer Bundestagsabgeordnete Anita Schäfer und das Mitglied im Verkehrsausschuss Patrick
Schnieder sowie der Landtagsabgeordnete Thomas Weiner teilnahmen, wurde im Rahmen einer
Videokonferenz von der Fachabteilung des Bun- desverkehrsministeriums in Bonn die
Ausbaunotwendigkeit aus dortiger Sicht bestätigt.

Staatssekretär Scheuer hatte in dem Gespräch damals in Aussicht gestellt, aufgrund dieser
fachlichen Wertung nach Überprüfung der aktualisierten Zahlen den weiteren vierstreifigen B
10-Ausbau auch ohne Antrag des Landes Rheinland-Pfalz in den vor- dringlichen bzw. weiteren Bedarf
mit Planungsrecht des Bundesverkehrswegeplans einzustufen und gegebenenfalls eine Weisung an das
Land für weitere Planungen zu erteilen. Im aktuellen Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes wurde
dies umgesetzt.



Sehr geehrter Herr Verkehrsminister Dobrindt, sehr geehrten Damen und Herren,


die Menschen unserer Region und wir als politische Mandatsträger setzen große Hoff- nungen in Sie,
Ihr Ministerium und den Bundestag, wie im Entwurf vorgesehen den wei- teren durchgehend
vierstreifigen Ausbau der B 10 aufgrund einer fachlichen, vorbe- haltslosen und ideologiefreien
Bewertung endgültig im neuen Bundesverkehrswegeplan zu verankern, die erforderlichen Mittel
bereitzustellen und für die im Rahmen der Auf- tragsverwaltung vorgesehene Umsetzung durch das Land
Rheinland-Pfalz zu sorgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberkirchenrat Sutter,

in meiner Funktion als Kreis- und Fraktionsvorsitzender der CDU Zweibrücken sowie als künftiger Landtagsabgeordneter der Region Zweibrücken wende ich mich an Sie. Ich bin in tiefer Sorge über die jüngsten Entwicklungen am evangelischen Krankenhaus in Zweibrücken. Die Schließung droht und damit einhergehend der Verlust von hunderten von Arbeitsplätzen.

Wie sich in dieser Situation der Landesverein für Innere Mission und die ev. Kirche der Pfalz hier vor Ort präsentieren, enttäuscht mich und macht mich ein Stück weit fassungslos. Auch Wut und Ärger empfinde ich, wenn ich ansehen muss, wie hier mit langjährigen Mitarbeitern, ja dem ganzen Evangelischen Krankenhaus, umgegangen wird. Die Mitarbeiter des Ev. KH haben eine solche Behandlung nicht verdient. Sie haben sich, teils jahrzehntelang, mit großer Leidenschaft für ihre Patienten und ihr Krankenhaus eingesetzt. Ich spreche aus eigener Erfahrung, da ich als Arzt im ev. KH auf den Stationen, auf denen ich tätig war (Station 3a, 3b, Intensivstation, Notaufnahme), ein sehr fachkundiges, erfahrenes und gutes Pflegeteam vorgefunden habe. Insgesamt haben mich die Qualität und das Engagement der Pflege im Ev. Krankenhaus beeindruckt. Auch die ärztlichen Kollegen habe ich als sehr kompetent und hoch engagiert erlebt. Ein medizinisches Qualitätsproblem, ein Versorgungsproblem vor Ort, hatte und hat dieses Krankenhaus nicht.

Nunmehr sind die Mitarbeiter unverschuldet in eine existenzbedrohende Notlage geraten, hauptsächlich verursacht durch fehlerhafte Managemententscheidungen. Ein jahrzehntelang angehäufter Sanierungsstau und katastrophale Beschlüsse der Unternehmensführung in den letzten Jahren haben das Krankenhaus in eine nahezu aussichtslose Lage gebracht. Nun ist das Krankenhaus in einer Schieflage und man gewinnt den Eindruck, dass die Verantwortlichen das Krankenhaus  nicht schnell genug loswerden können. Solidarität und Verantwortung füreinander sehen anders aus. Fehler und Unterlassungen einiger weniger Personen haben dieses Krankenhaus heruntergewirtschaftet. Bei so klaren Pflichtversäumnissen  ergibt sich hieraus eine hohe Verantwortung den Mitarbeitern gegenüber. Sie verdienen wahrlich eine über das Normalmaß hinausgehende Unterstützung des Landesvereins und damit der evangelischen Kirche.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die eigenen Leitlinien des LVIM. Dort ist unter Punkt 6 zu lesen: "Der Nächste ist beruflicher Partner: Wir übernehmen Verantwortung füreinander und können uns aufeinander verlassen."

In meinem Einarbeitungskonzept, das ich zu Beginn meiner Tätigkeit im Oktober 2014 im evangelischen Krankenhaus überreicht bekam, heißt es unter anderem: „Unsere Orientierung an dem ganzheitlichen Menschenbild beschränkt sich nicht nur auf die Art und Weise, wie wir unseren Patienten begegnen, sie zeigt sich auch im Umgang des Trägers mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie im Umgang aller miteinander.“

Ich erwarte und fordere Sie auf, dieser Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitern gerecht zu werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie an die Rede erinnern, die Sie, Herr Oberkirchenrat Sutter, im Januar 2015 vor den Mitarbeitern des evangelischen Krankenhauses gehalten haben. Ich habe das Redemanuskript diesem Brief beigefügt. In dieser Rede geben Sie, Herr Oberkirchenrat Sutter, ein klares Bekenntnis zum Fortbestand des evangelischen Krankenhauses ab:

......„Der Träger dieses Krankenhauses, der Landesverein für Innere Mission, steht geschlossen mit seinen Organen, der Mitgliederversammlung, dem Verwaltungsrat und dem Vorstand zu dem Standort Zweibrücken, zu seinem Krankenhaus und zu seiner Mitarbeiterschaft. Ich selbst kann mir den Landesverein ohne den Standort Zweibrücken und ohne das Evangelische Krankenhaus nicht denken."......

Des weiteren appellieren Sie, Herr Oberkirchenrat  Sutter, an die Mitarbeiter, dem neuen Weg zu vertrauen:

.....„Seit 90 Jahren gibt es das Ev. KH in Zweibrücken. Durch die Jahre und Jahrzehnte hindurch, durch Rezession, Krieg und Kriegswirren, Wiederaufbau und Neuerrichtung ist es durch die Zeiten gegangen. Es hat schon viele kommen und gehen sehen: Krankenschwestern und Pfleger, Verwaltungsratsvorsitzende und Vorstände, ja und auch Chefärzte. Das Krankenhaus ist geblieben - seit fast einem Jahrhundert. Es hat schon manche Turbulenzen durchschritten und bei Neuausrichtungen mit Risiken und Nebenwirkungen seinen Weg gefunden. Unser Blick geht darum nach vorne.

„Vertraut den neuen Wegen.“ „Wer aufbricht, der kann hoffen.“

Ich jedenfalls freu mich schon darauf – so Gott will und ich lebe – in 10 Jahren den hundertsten Geburtstag des „Evangelischen“ in Zweibrücken mit zu feiern. Und dann geht’s ins nächste Jahrhundert. Möge Gott es uns schenken. In diesem Sinne wünsche Ich Ihnen allen persönlich und unserem Krankenhaus eine gesegnete Zukunft.".....

 

Sehr geehrter Herr Kirchenpräsident Schad,

Sehr geehrter Herr Oberkirchenrat Sutter,

380 Mitarbeiter haben Ihren Worten vertraut, dem Ev. KH die Treue gehalten und  „den neuen Wegen vertraut“.

Jetzt zeigen Sie den Mitarbeitern den neuen Weg.

 

Sie sind in der Verantwortung.

Zweibrücken will Antworten,

Zweibrücken will Lösungen.

Werden Sie dieser Verantwortung gerecht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Gensch

Kreis- und Fraktionsvorsitzender der CDU Zweibrücken

 

 

 

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