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Zwei Jahre nach der Insolvenz des Zweibrücker Flughafens haben die beiden Landtagsabgeordneten abermals den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen bei der Landesregierung angefragt.
Die Landtagsabgeordneten bewerten die Bilanz in großen Teilen weiterhin als ernüchternd und enttäuschend.
So gibt es laut Landesregierung weiterhin keinen neuen Sachstand aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung, was die Ansiedlung von Unternehmen in der Region betrifft. Auch im Bereich Tourismus gibt es keine Strategie. Wie bereits vor einem Jahr werden seitens der Landesregierung eine ganze Reihe Projekte aufgezählt, welche völlig unabhängig von der Flughafeninsolvenz zu betrachten sind. Die Projekte befanden sich zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits in fortgeschrittenen Planungs- bzw. Umsetzungsstadien (Brücke über den Schwarzbach (Wilkstr), Weiterentwicklung der Hochschule KL/ZW, Erweiterung/Umbau der IGS Contwig, Wasserspielplatz in Contwig, Gewerbegebiet Wildgartswiesen …). Wider besseren Wissens wird hier erneut versucht, einen nicht nachvollziehbaren Kausalzusammenhang herzustellen, um diese Maßnahmen als eine Kompensation für die Flughafenpleite zu verkaufen.
Auch die Entwicklung auf dem ZEF-Gebiet durch die TRIWO-AG bleibt hinter den Erwartungen zurück. Die angekündigte politische und fachliche Unterstützung der Landesregierung, um das Gelände in eine wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft zu führen, trägt bisher keine Früchte.
Positive Entwicklungen sehen die Abgeordneten bei den Projekten zur Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität in Zweibrücken. So befinden sich sowohl das Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt“ als auch das Projekt „Stadt am Wasser“ bereits in der konkreten Umsetzung.
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Die CDU Fraktion lehnt das Projekt „Wohnpark am Schloss“ ab.
Zu den Gründen:
1) Bei der dafür in Erwägung gezogenen Fläche handelt es sich nach unserem Kenntnisstand um die einzige Fläche, auf der das HHG zukünftig sinnvolle bauliche Erweiterungsmaßnahmen durchführen kann. Die hierzu in der letzten Bauauschusssitzung gestellten Fragen der CDU-Fraktion wurden bis zum heutigen Tag nicht beantwortet.
2) Die Schule ist inzwischen Ganztagsschule. Hieraus resultiert grundsätzlich ein zusätzlicher Raumbedarf.
3) Die Schule verfügt bereits heute über keine vernünftigen Räumlichkeiten, um den Schülern mit Nachmittagsunterricht in der Mittagspause einen Aufenthaltsraum zur Verfügung zu stellen.
4) Es ist kaum vorstellbar, wie ein (seniorengerechtes) Wohnprojekt direkt gegenüber einer großen Ganztagsschule funktionieren soll. Lärm- und Geräuschpegel sind am Standort überdurchschnittlich hoch. Die Gebäude stehen sehr nahe beieinander. Die Schulgebäude sind 3-4 stöckig. Die Schule umfasst das geplante Wohnprojekt auf 2 von 4 Seiten. Wir befürchten zukünftige Einschränkungen des Schulbetriebs durch Anwohnerklagen/beschwerden (Beispiel IGS Contwig).
5) Wohnprojekte, insbesondere seniorengerechte, in Innenstadtnähe sind unter Berücksichtigung des demographischen Wandels grundsätzlich zu begrüßen. Wir halten allerdings eine ganze Reihe von Standorten für geeigneter. Bevor wir dem HHG die einzige sinnvolle Erweiterungsmöglichkeit verbauen, sollten wir alternative Standortkonzepte prüfen.
6) Es ist zu klären, ob die Schule mit Ganztagsangebot nicht Fördermittel für einen Speisesaal bzw. einen zusätzlichen Multifunktionsraum erhält. Dieser Raum kann sinnvollerweise nur auf dem Gelände der alten Feuerwehrwache verwirklicht werden.
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Sehr geehrte Frau Ministerin Rehlinger,
der Presse war zu entnehmen, dass auf saarländischer Seite die Entscheidung zugunsten einer Reaktivierung der S-Bahn Strecke Zweibrücken-Homburg weiter aufgeschoben wird, obwohl inzwischen hinsichtlich der Regionalisierungsmittel eine für das Saarland positive Regelung vorliegt. Eine Entscheidung solle frühestens im Herbst 2016 getroffen werden, da Finanzierungsübersichten und eine Investitionskostenübersicht zu allen SPNV- und ÖPNV-Projekten noch abzuwarten seien. Auch sei die Ausschreibung für das Regionalbahnnetz zu berücksichtigen. Letzteres hat eine weitere Verzögerung zur Folge.
Sehr geehrte Frau Ministerin Rehlinger,
jahrelang hat das Saarland darauf verwiesen, ohne positive Nutzen-Kosten-Analyse und ohne eine Einigung zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Regionalisierungsmittel könne das Projekt S-Bahn Reaktivierung nicht umgesetzt werden. Nunmehr liegen sowohl eine positive Nutzen-Kosten-Analyse als auch seit Juni 2016 eine abschließende Einigung bezüglich der Regionalisierungsmittel vor.
Diese abschließende Einigung stellt dem Saarland finanzielle Mittel zur Verfügung, die in dieser Höhe nicht zu erwarten waren. Sie übersteigen sogar den in einem von den Ländern beauftragten Gutachten ermittelten Gesamtmittelbedarf des Saarlandes.
Zur Erinnerung: In einem Gutachten der Länder vom 15.9.2014 wurde der Gesamtmittelbedarf der Länder für die Neuordnung der Regionalisierungsmittel ermittelt. Im Gutachten wird für die Bundesländer eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf 8,5 Milliarden Euro ab 2015 gefordert. Von diesen 8,5 Milliarden sollen auf das Saarland laut Gutachten für das Jahr 2015 102,6 Millionen Euro entfallen (länderbezogene Bedarfsermittlung). Nach bisheriger Regelung würden dem Saarland für das Jahr 2015 97,8 Millionen Euro zustehen.[1]
In Bund-Länder Gesprächen einigte man sich am 16. Juni 2016 auf eine Festsetzung der Regionalisierungsmittel auf 8,2 Milliarden Euro (Verteilung nach Kieler Schlüssel). Nach dieser Einigung erhält das Saarland nunmehr 2016: 104,7 Millionen, 2017: 105,6 Millionen, 2018: 106,5 Millionen und 2019: 107,5 Millionen EUR an Regionalisierungsmitteln.[2]
Verglichen mit der bisherigen Regelung für 2015 erhält das Saarland somit 2016 knapp 7 Millionen Euro mehr an Regionalisierungsmitteln.
Sehr geehrte Frau Ministerin Rehlinger,
dies ist eine Lösung, die Handlungsspielräume schafft. Das Saarland muss diese Handlungsspielräume jetzt nutzen und die Reaktivierung der Strecke auf den Weg bringen. Den Menschen in der Region Saar-Pfalz ist eine weitere Verzögerung nicht mehr zu erklären.
Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an eine Diskussionsveranstaltung der SPD Einöd am 2. Juni 2015 zum Thema S-Bahn Reaktivierung. Von dieser sehr informativen Veranstaltung blieb mir in Erinnerung, dass zum Ende der Diskussion alle anwesenden Politiker (u.a. MdB Gustav Herzog, Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, und Astrid Klug, Abteilungsleiterin Verkehr im saarländischen Wirtschaftsministerium) einseitig die Schuld für die Verzögerung des Projektes auf Finanzminister Schäuble und den Bund abgewälzt haben. Immer wieder hörte man den Satz: Es hängt an den Regionalisierungsmitteln, wenden Sie sich an den Bund.
Frau Klug beantwortete auf dieser Veranstaltung die Frage, ob die S-Bahn Reaktivierung komme, sinngemäß, sie sehe nach heutigem Stand (Juni 2015) eine 50:50 Chance; zweifellos werde die Bahnlinie aber reaktiviert, wenn die Regionalisierungsmittel in ausreichender Höhe flössen.
Sehr geehrte Frau Ministerin Rehlinger,
die Maximalforderung der Bundesländer für die Neuregelung der Regionalisierungsmittel betrug 8,5 Milliarden Euro. Hiervon sollte das Saarland für das Jahr 2015 102,6 Mio. Euro erhalten. An die Erfüllung dieser Maximalforderung glaubte damals kaum ein Landespolitiker. Für 2016 sieht die beschlossene Regelung nun einen Gesamtbetrag von 8,2 Milliarden vor. Der saarländische Anteil beträgt 104,7 Mio. Die saarländischen Vorgaben wurden somit mehr als erfüllt. Ich fordere Sie daher stellvertretend für die Menschen in der Region Saar-Pfalz auf, jetzt endlich dieses Projekt zu realisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Christoph Gensch
[1] „Revision der Regionalisierungsmittel, Mittelbedarf der Bundesländer für den Revisionszeitraum 2015-2030" durch das Gutachterkonsortium KCW Gmbh, ETC Transport Consultans Gmbh, Rödl&Partner, 15.9.2014: S.147 bzw. Zusammenfassung S.17
[2] (eigene Berechnung: 8,2 Milliarden, degressiver Kieler Schlüssel Saarland, 1,8% Dynamisierung ab 2017, + 1 Mio. jährliche saarländische Sonderzuweisung aus 200 Millionen Aufstockung neue Länder, pro Jahr 200 Millionen Aufstockung vor Verteilung nach Kieler Schlüssel aus Gesamtbetrag subtrahiert)
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Die Grünen Landtagsfraktion bezeichnet den dringend notwendigen vierspurigen B10 Ausbau in einer heutigen Presseerklärung als eine "überflüssige Straßenbaumaßnahme".
Hierzu unser Landtagsabgeordneter Dr. Christoph Gensch: "Wir können uns nur bei der Bundesregierung bedanken, die trotz fehlender Anmeldung der Strecke und Blockadehaltung des Landes Rheinland-Pfalz dieses Projekt weiter vorantreibt und die Wichtigkeit des Ausbaus erkennt. Der vierspurige Ausbau ist für die Zukunftsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung der ganzen Südwestpfalz und Saar-Pfalz von essentieller Bedeutung. Zu befürchten ist allerdings, dass eine Partei mit dieser Grundhaltung auch in den kommenden Jahren, wie in den zurückliegenden Jahren, immer wieder versuchen wird, dieses Projekt zu verzögern und zu blockieren. Die CDU in der Region wird darauf achten, dass dies nicht geschieht und erwartet von der Landesregierung eine konsequente Umsetzung des bewilligten vierspurigen Ausbaus.
Zitat Pressemitteilung Die Grünen-Landtagsfraktion RLP: "so drückt die Bundesregierung überflüssige Straßenbaumaßnahmen wie beispielsweise die „Westumfahrung Trier“ (B51n) und den durchgehenden vierspurigen Ausbau der B10 durch. Beide Maßnahmen waren von der Landesregierung nicht zum BVWP angemeldet, und wir GRÜNE lehnen diese Projekte selbstverständlich auch weiterhin ab.“
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Die CDU-Landtagsfraktion hat am gestrigen Dienstag einen Misstrauensantrag gegen Ministerpräsidentin Dreyer im Landtag eingebracht. Am morgigen Donnerstag entscheiden die Fraktionen über den Antrag.
Die CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Christoph Gensch aus Zweibrücken und Dr. Susanne Ganster aus Erfweiler werden für den Antrag stimmen und der Ministerpräsidentin das Misstrauen aussprechen. Beide Abgeordnete erinnern in diesem Zusammenhang auch an den Flughafen Zweibrücken und die Schließung zu Gunsten des Flughafens Hahn.
„Bis heute erachten wir die Rolle der Landesregierung bei der Schließung des Flughafens, unter Federführung von Ministerpräsidentin Dreyer, für fragwürdig. Die Landesregierung hat zugelassen, dass ein Flughafen mit besten infrastrukturellen Voraussetzungen und Ausbaupotential, der mit geringeren Landesmitteln als der Flughafen Hahn ausgekommen ist, geschlossen wird. Zu gerne verweist man auf die EU in Brüssel. Dabei dürfte allen Beteiligten klar sein, dass Zweibrücken zu Gunsten des Flughafens Hahn geopfert wurde. Auch die Verhandlungen mit dem Saarland zur Kooperation wurden nicht konsequent genug geführt. Gerade in der aktuellen Debatte um den Flughafen Hahn zeigt sich, dass die Landesregierung mit Zweibrücken wohl den einzigen regionalen Flughafen mit Zukunftsperspektive über das Jahr 2024 hinaus geschlossen hat, so Ganster und Gensch.




