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Zunächst möchten wir den Vorwurf zurückweisen, unsere Fragen seien zu einseitig auf die Verantwortlichen der Gegendemonstration ausgerichtet. Der Fragenkatalog der CDU hatte das Ziel, sich ein umfassendes Bild über die Lage zu machen. Da von Seiten der Gegendemonstration schwere Vorwürfe gegen Ordnungsamt und Stadtverwaltung erhoben wurden, lag selbstverständlich der Schwerpunkt unseres Aufklärungsbedürfnisses auf diesem Aspekt.
Wir begrüßen die ausführliche und ausgewogene Stellungnahme der Stadt Zweibrücken zu den Vorkommnissen am 14.03.2018 sowie die ausführliche und detaillierte Beantwortung der gestellten Fragen. Wir halten es für sinnvoll, dass die Informationen allen Bürgern auf der Webseite der Stadt zugänglich gemacht wurden. Die Stadtverwaltung zeigt damit, dass ihr die umfassende Information der Bürger am Herzen liegt.
Wir begrüßen auch, dass die Stadt selbstkritisch getroffene Entscheidungen in Frage stellt und anerkennt, dass man die Demonstration - wohl im Bestreben eine Gefahrensituation zu verhindern - unter Berücksichtigung des hohen Rechtsgutes der Versammlungsfreiheit zu früh aufgelöst hat. Ob solche im Nachgang zu kritisierende Entscheidungen in den nächsten Jahren vollständig zu vermeiden sind, wird sich noch zeigen, da zwischen falsch und richtig oftmals nur wenige Augenblicke liegen.
Wir wünschen uns, dass alle Beteiligten der jüngsten Debatte über eine ähnliche Fähigkeit zur Selbstkritik bzw. zum Eingeständnis von Fehlern verfügen.
Auch die Veranstalter der Gegendemonstration müssen sich auf den Prüfstand stellen lassen, denn es hat sich gezeigt, dass nicht ausschließlich unbescholtene Bürger demonstriert haben. Vielmehr ist es dem Veranstalter nicht gelungen, die Gegendemonstration von linksradikalen Störern abzugrenzen. Diesem ist daher ein vollständiges Versagen hinsichtlich der Organisation vorzuwerfen.
Wie sonst ist es zu erklären,
- dass ein Großteil der Teilnehmer der Gegendemonstration laut Ordnungsamt zu Beginn der Veranstaltung gegen das Vermummungsverbot verstoßen haben,
- dass ein Großteil der Teilnehmer der Gegendemonstration bei Beendigung der Veranstaltung gar nicht mehr vor Ort war,
- dass der Veranstalter nicht in der Lage war, 10 Ordner zu stellen, die rechtsstaatlichen Kriterien genügen; so wurde einer der vorgeschlagenen Ordner aufgrund eines umfangreichen Vorstrafenregisters von den Sicherheitsbehörden abgelehnt,
- dass der Veranstalter in der entscheidenden Phase vor der Auflösung der Gegendemonstration keiner der Handlungsaufforderungen der Sicherheitsbehörden nachgekommen ist,
- dass mit der „Solidarischen Rose“ eine Gruppierung die Gegendemonstration beherrschte, die gegen das Vermummungsverbot verstößt, die verfassungsfeindliche Seiten verlinkt (Linksunten.indymedia), deren Veröffentlichungen in der sprachlichen Fassung von Staatsfeinden gehalten sind, die sich auf die von einigen Bundesländern als verfassungsfeindlich klassifizierte „Rote Hilfe“ bezieht und die im Bewusstsein all dessen vollständig anonym agiert.
Unabhängig von der aktuellen Debatte über die Gegendemonstration möchten wir als CDU Zweibrücken betonen, dass Fremdenfeindlichkeit, Hass, Hetze und radikale Parolen in der Stadt Zweibrücken keinen Platz haben und dass wir die Demonstration „Die Toten mahnen uns zur Tat, Zweibrücken, 14.03.1945, Kein Vergeben kein Vergessen.“ aufs Schärfste verurteilen.
Obgleich wir es kritisch sehen, jeden Aufmarsch rechtsradikaler Agitatoren durch eine Gegendemonstration am selben Tag zu begleiten, da dies zusätzliche mediale Aufmerksamkeit für die Parolen und ihre zweifelhaften Urheber schafft, sind wir grundsätzlich bereit, eine von einem breiten Bündnis getragene Kundgebung zu unterstützen. Wir Christdemokraten werden aber nur teilnehmen, wenn der Veranstalter dafür sorgt, dass linksextreme Kräfte die Kundgebung nicht für ihre eigenen politischen Zwecke instrumentalisieren. Wenn dies gewährleistet ist, sind wir bereit, überparteilich ein klares Zeichen zu setzen und gemeinsam dafür einzustehen, dass jeglichen radikalen Kräften und deren Propaganda, die das gute Zusammenleben in Zweibrücken vergiften, eine deutliche Absage erteilt wird.
Im Namen der CDU-Fraktion Zweibrücken
Dr. med. Christoph Gensch
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Regelmäßig werden gerade Veranstaltungen zum 14. März in Zweibrücken von rechts- und linksradikalen Kräften instrumentalisiert. Subjektiv empfundenes Fehlverhalten der Sicherheitsorgane wird aufs Schärfste kritisiert, hingegen eigenes, teils eklatantes Fehlverhalten nicht erkannt oder situativ gerechtfertigt. Solchen Argumentationen können wir nicht folgen. Hier unsere Stellungnahme + Fragenkatalog:
Seit einigen Tagen wird von verschiedenen Seiten heftige Kritik am Vorgehen der Zweibrücker Ordnungsbehörde gegen die Demonstration „Bündnis gegen Rechts“ am 14.03.2018 geäußert. Aufgrund von Gesprächen mit Teilnehmern und Beobachtern der Demonstrationen halten wir diese Kritik für nicht gerechtfertigt. Da wir, die CDU-Fraktion, uns vor einer abschließenden Beurteilung ein eigenes Bild über die Vorgänge und Vorwürfe im Umfeld der Demonstrationen sowohl am 14.03.2018 als auch während der zurückliegenden Jahre machen wollen, haben wir einen Fragenkatalog an die Zweibrücker Stadtverwaltung und die Polizeiinspektion Zweibrücken zusammengestellt. Wir erhoffen uns von der Beantwortung Klarheit und werden uns nach Erhalt der Antworten ggf. erneut zur Thematik äußern.
Am 14.03.2018 fanden in Zweibrücken eine Demonstration des "Nationalen Widerstands Zweibrücken" und zeitgleich eine Gegendemonstration des "Bündnis gegen Rechts" statt. Im Anschluss an diese Demonstrationen äußerten Teilnehmer der Demonstration "Bündnis gegen Rechts" Kritik am Vorgehen der Zweibrücker Ordnungs- und Sicherheitsbehörden.
Regelmäßig werden gerade Veranstaltungen zum 14. März in Zweibrücken von rechts- und linksradikalen Kräften instrumentalisiert. Subjektiv empfundenes Fehlverhalten der Sicherheitsorgane wird aufs Schärfste kritisiert, hingegen eigenes, teils eklatantes Fehlverhalten nicht erkannt oder situativ gerechtfertigt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Stadtverwaltung und die Polizeiinspektion Zweibrücken im Namen der CDU-Fraktion:
1) Welche Gründe haben das Ordnungsamt veranlasst, die Demonstration des "Bündnis gegen Rechts" zu beenden?
2) Wurden präventive Maßnahmen ergriffen, um eine Beendigung durch das Ordnungsamt zu verhindern und ggf. welche?
3) Wurden strafrechtlich relevante Vorfälle im Rahmen dieser Demonstrationen zum 14. März (z. B. Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u. ä.) in den letzten 10 Jahren erfasst und ggf. welche bzw. wie viele?
4) Wurden ordnungsrechtliche Vorfälle (z. B. Platzverweise u. ä.) in den letzten 10 Jahren dokumentiert und wenn ja wie viele?
5) Wurden Verstöße gegen das Versammlungsrecht usw. in den letzten 10 Jahren begangen und wenn ja wie viele?
6) Welche Verstöße und Vorfälle sind hierbei welcher politischen Seite zuzuordnen?
Ich bitte Sie im Namen meiner Fraktion, bei der Beantwortung dieser Frage keine allgemeinen Formulierungen zu gebrauchen. Uns ist bekannt, dass eine genaue Differenzierung der Gruppierungen während der Demonstrationen möglich ist und auch vorgenommen wird.
7) Welche Gruppierungen sind in den vergangenen Jahren als Initiatoren der Demonstrationen in Erscheinung getreten?
8) Haben diese Organisatoren die versammlungsrechtlichen Bestimmungen und Auflagen, aufgrund derer die Demonstrationen genehmigt wurden, erfüllt? Wenn nein, welche Verstöße fanden statt und von welcher Seite wurden diese begangen?
9) Welche Rolle spielt die Gruppierung "Solidarische Rose" bei den Demonstrationen der letzten 10 Jahre?
10) Wie bewertet die Stadtverwaltung, dass auf der Webseite der "Solidarischen Rose" eine verfassungsfeindliche Seite (linksunten.indymedia) verlinkt wird?
11) Ist bekannt, ob in den vergangenen Jahren die auf "linksunten.indymedia" zur Verfügung gestellten Informationen und Handlungsanweisungen für Demonstrationen und Demonstrationstaktiken ( z. B. Anschläge mit Farbbeuteln, Brandsätzen, Reizgas-Attacken, Angriffstechniken des schwarzen Blocks) auch im Rahmen von Zweibrücker Demonstrationen verwandt wurden? Wenn ja, in welcher Form?
12) Es ist bekannt, dass linksradikal organisierte Störer gezielt friedliche und demokratische Gegendemonstrationen nutzen, um gegen rechtsradikale Demonstrationen vorzugehen. War dieses Verhalten auch vor wenigen Tagen zu beobachten? Konnte dieses Verhalten auch in den letzten 10 Jahren beobachtet werden und ggf. wie oft?
13) Wurden in den vergangenen Jahren Maßnahmen von Seiten der Veranstalter unternommen, um Gegendemonstrationen vor entsprechender Instrumentalisierung linksradikaler Kräfte zu schützen?
14) Welche Kosten sind der Stadt Zweibrücken und dem Steuerzahler durch den Einsatz von Sicherheitskräften bei Demonstration und Gegendemonstration entstanden?
15) Gab es Verletzungen bzw. Dienstausfallzeiten/Krankenscheine beim Ordnungsamt bzw. bei der Zweibrücker Polizei infolge der Ausschreitungen und Übergriffe bei den Demonstrationen und ggf. welche?
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Ich werde beim kommenden CDU-Bundesparteitag am 26.02.2018 in Berlin, an dem ich als stimmberechtigter Delegierter teilnehme, dem vorliegenden Koalitionsvertrag nicht zustimmen. Ich habe lange Zeit eine erneute große Koalition als einen gangbaren Weg erachtet, muss aber im Rahmen meiner abschließenden Gesamtbewertung erkennen, dass ich weder dieser Koalitionsvereinbarung noch dieser großen Koalition zustimmen kann.
Koalitionsvertrag ohne Leitgedanken
Dem Koalitionsvertrag fehlt meiner Auffassung nach der gemeinsame Leitgedanke, die Vision, wie Deutschland in Zukunft zu gestalten ist. Wichtige Politikfelder werden nicht adäquat repräsentiert, die großen Fragen der Zukunft weder gestellt noch beantwortet. Die Leitlinien der Koalitionsvereinbarung lassen sich unter den Schlagwörtern „Verteilungsstaat" und "weiter so“ subsumieren.
Im Koalitionsvertrag setzt sich die inhaltliche Entleerung der CDU der letzten Jahre fort. Die Politik unserer Parteispitze bezeichnete Habermas daher zu Recht schon vor Jahren als eine "demoskopiegeleitete Machtpragmatik ohne jedwede normative Bindung". Ich bin der festen Überzeugung, dass dies ein Politikstil ist, der das Potential beinhaltet, die CDU in politisch disruptiven Zeiten in kürzester Zeit in die Bedeutungslosigkeit zu manövrieren.
Durch den geplanten Ressortzuschnitt verliert die CDU den Zugriff auf wichtige Themenfelder wie die Europa- und Haushaltspolitik, Politikfelder, in denen die CDU in den letzten Jahren der Garant für Solidität war. Der Verlust von Innen- und insbesondere Finanzministerium beschränkt die operative Handlungsfähigkeit der CDU in einer kommenden Regierung auf ein Minimum.
Koalitionspartner nicht in der Lage, eine Regierung zu bilden
Ich halte die SPD momentan nicht für regierungsfähig. Die SPD ist als Partner in einer großen Koalition nicht tragbar. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das permanente innerparteiliche Chaos der SPD die kommende Regierungsarbeit erschweren wird bzw. unmöglich macht. Es ist zu befürchten, dass alle strittigen Fragen, die in der alltäglichen Regierungsarbeit auftreten, durch Mitgliederbefragungen oder anderweitige Parteivoten mit nicht vorsehbarem Ausgang autorisiert werden müssen. Ich traue es dieser SPD nicht zu, seriös und verlässlich, mit gebotener staatspolitischer Verantwortung die Regierungsverantwortung für dieses Land zu übernehmen und parallel einen Erneuerungsprozess der Gesamtpartei durchzuführen.
In einer Entscheidungssituation, die mir als Delegierten somit nur die Wahl zwischen einer Ablehnung der Vereinbarung mit der Konsequenz möglicher Neuwahlen oder einer GroKo lässt, entscheide ich mich aus politischer Überzeugung für die Neuwahl und stimme dem Koalitionsvertrag nicht zu. Ich werde mich in meiner Partei weiterhin dafür einsetzen, die dringend nötige programmatische und personelle Erneuerung an der Spitze nun durchzuführen.
Christoph Gensch