Steigerung der Corona-Impfquoten durch Aufklärung, Information und Transparenz.

Bundesweit wird zur Zeit über eine Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Fachpersonal diskutiert. Lasst es mich deutlich sagen: Ich halte davon in der jetzigen Situation nichts.

Nicht nur in der Gesamt-Bevölkerung, sondern auch beim medizinischen Fachpersonal muss die Akzeptanz der Impfung durch Information, Aufklärung und Transparenz hinsichtlich möglicher Nebenwirkungen gesteigert werden. Personen, denen die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen entgegenbringen, müssen ihre Vorbildfunktion wahrnehmen.

Nur so entsteht Vertrauen und nur so wächst die Bereitschaft, sich auch impfen zu lassen.

In und um Zweibrücken liegt die Impfquote der Mitarbeiter in 3 von 4 Pflegeheimen bereits bei mindestens 75 Prozent. Das ist das Ergebnis einer engagierten Aufklärungsarbeit durch zahlreiche Personen und topmotivierte Heimleitungen, die ihrer Vorbildfunktion mehr als gerecht werden. Im Johann-Hinrich-Wichern-Haus haben wir mittlerweile eine Impfbereitschaft des Personals von 82 Prozent, im DRK-Pflegeheim in Mörsbach liegt die Impfquote der Mitarbeiter bei 80% und im Hause Sarepta in Contwig bei 75%. Lediglich in der AWO liegt die Mitarbeiter-Impfquote noch etwas darunter bei 57%. Dies ist im Landesdurchschnitt immer noch ein guter Wert. Auch hier macht die Heimleitung hervorragende Arbeit und kommt Ihrer Vorbildfunktion nach.

Meine Kollegin Anastasia Ecker hat vorgestern noch weitere 19 Mitarbeiter in zusätzlichen Gesprächen im Wichernhaus aufgeklärt. Herzlichen Dank dafür! Weitere Termine von uns Impfärzten in den Pflegeheimen zu zusätzlichen Aufklärungsgesprächen sind schon terminiert bzw. werden noch abgestimmt. Wir sollten auch ganz grundsätzlich vermeiden, die Leute zu drängen oder zu überreden. Wer noch Zeit braucht, Vertrauen in die Richtigkeit der Impfung zu entwickeln, dem sollten wir diese Zeit auch geben. Wir überzeugen durch Argumente - nicht durch Druck!

Am 7. Januar startet endlich auch bei uns im Land die Impfung in den Impfzentren

Ab Montag, den 4.1.2021, können Termine vereinbart werden. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich über die zentrale Telefonnummer 0800 / 57 58 100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de

Begonnen wird mit den Personen der "1. Impfgruppe", das sind insbesondere Menschen über 80 Jahre oder Personal in bestimmten medizinischen Einrichtungen. Weitere Informationen zur Terminvergabe in Rheinland-Pfalz gibt es hier:

https://corona.rlp.de/de/themen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinland-pfalz/

Allgemeine Informationen zur Impfung findet Ihr unter:

www.corona-schutzimpfung.de

Aktuell muss man leider befürchten, dass der Start etwas holprig werden könnte. Ganz ehrlich: Dass das Land Rheinland-Pfalz die Seite noch nicht online gestellt hat, kann ich nicht nachvollziehen – vor allem vor dem Hintergrund, dass es in Impfzentren anderer Bundesländer längst schon losgeht. Ich kann nur an die Landesregierung appellieren, endlich Gas zu geben.

Wie sichern wir die medizinische Versorgung, insbesondere der Infektpatienten, an den Feiertagen und über den Jahreswechsel?

Hier die wichtigsten Eckpunkte:

- Hausärzte und Fachärzte bieten vor und zwischen den Jahren normale Sprechstunden und Infektionssprechstunden an ( siehe Liste)

- der DRK Testcontainer ist jeden Tag geöffnet, um Coronatests durchzuführen (Onlinevoranmeldung nötig)

- die Bereitschaftsdienstzentrale ist vom 23.12 ab 14 Uhr bis zum 3.01.20 durchgehend geöffnet, um Patienten medizinisch zu versorgen. Infektiöse Patienten benötigen einen negativen Schnelltest vor Eintritt in die Bereitschaftsdienstzentrale ( siehe Text)

- Nardiniklinikum unterstützt u.a. mit Laborkapazitäten, damit wir die Testergebnisse schneller erhalten.

- telefonische Voranmeldung nötig ( siehe Text)

#zusammenhalten



Folgendes Vorgehen wurde nun im medizinischen Krisenstab vereinbart:

Vom 24.12.2020 bis zum 3.01.2021 wird der Corona-Testcontainer vom Deutschen Roten Kreuz und seinen ehrenamtlichen Helfern jeden Tag geöffnet, und zwar von 9-11 Uhr. Hier erfolgt eine Schnelltestung aller Patienten mit grippeähnlichen Symptomen auf das Coronavirus mit sofortiger Mitteilung des Ergebnisses an die getesteten Personen.

Die negativ-getesteten Personen dürfen dann zur medizinischen Versorgung und ärztlichen Behandlung ihrer Beschwerden am gleichen Tag in die Bereitschaftsdienstzentrale der KV am Nardini Klinikum. Hierfür wird ein tägliches Behandlungsfenster von 13-15 Uhr eingerichtet.

Diese Regelung ist insbesondere an den Feiertagen und den Wochenenden von Relevanz, da hier keine weitere ambulante Versorgung vorgehalten wird.

Alle Bürger mit grippeähnlichen Symptomen werden über die Feiertage gebeten, sich zuerst über die Internetseite des DRK (www.drk-Corona.de) anzumelden. Auf dieser Plattform wird ihnen ein Termin zur Schnelltestung zugeteilt. Für Sonderfälle wird zusätzlich eine Hotline in der Zeit von 8 – 11 Uhr unter der Rufnummer 06332 / 9713-20 geschaltet. Die Weitergabe der Daten der getesteten Personen an die Bereitschaftsdienstzentrale erfolgt durch das Deutsche Rote Kreuz. Der Behandlungstermin kann dann am selben Tag wahrgenommen werden. Hierzu erfolgt ein Anruf aus der BDZ, mit dem die Uhrzeit mitgeteilt wird, zu der in der Bereitschaftsdienstzentrale vorgesprochen werden kann.

Die positiv-getesteten Personen erhalten unmittelbar im Anschluss an die Schnelltestung einen PCR-Test und haben sich nach der geltenden Absonderungsverordnung bis zur Übermittlung des Ergebnisses selbst in häusliche Absonderung zu begeben. Die PCR-Analyse erfolgt zeitnah über das Labor des Nardiniklinikums. Sollte eine behandlungsbedürftige Symptomatik bei den positiv-getesteten Personen vorliegen, erfolgt die Behandlung nach Voranmeldung in der Notaufnahme des Nardini Klinikums. Auch in diesem Fall kann der Behandlungstermin am selben Tag wahrgenommen werden. Sie werden durch einen Anruf des Nardini Klinikums informiert, mit dem Ihnen die Uhrzeit zum Besuch in der Notaufnahme mitteilt wird. Die Inanspruchnahme einer med. Behandlung wird durch die bestehende Absonderung nicht unterbunden.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der großen Menge an erwarteten Patienten keine Behandlung ohne Anmeldung über die oben genannten Meldewege erfolgen kann. Diese Maßnahme dient zur Sicherheit der Patienten und des medizinischen Personals.

Ergänzend zu diesem Angebot haben folgende Praxen vor und/oder zwischen den Jahren geöffnet (Listen basieren auf Rückmeldungen der Praxen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit). Hier ist eine direkte telefonische Kontaktaufnahme möglich. Wir bitten auch hier um telefonische Voranmeldung insbesondere bei Infektsymptomatik.

Hausärzte und Internisten:
Ecker: 21.12-23.12
Booz: 21.12 -23.12
Burkhart: 21.12-22.12
Davachi/Farhangpour: 21.12
Färber: 21.12-23.12
Morio: 21.12-23.12
Staab: 21.12-23-12
Gouverneur (Einöd): 21.12
Gensch: 28.12
Fess: 21.12-23.12 und 28-30.12 (Infektsprechstunde, 11-13 Uhr)
Thomas Klein (Hornbach): 21.12-23.12 und 28.12-30.12 von 8-12 Uhr
Lenkeit/Guth (Hornbach): 21.12-23.12

Weitere Fachärzte:
Pädiatrie Schönhofen: 21-23.12 und 28.12-30.12
Pädiatrie Moser/Semar/Koschela: 21.12-23.12 (regulär) und 28.12-30.12 (9-13 Uhr)
Pädiatrie Neumann: 21.12-23.12
Urologie Schreier: 21.12-22-12
Radiologie Dawid/Wiehn: 21-12-23.12 und 28-30.12
Gynäkologie Mayer: 29.12-30.12 von 9-13 Uhr
Orthopädie Garve: 21.12 22/28/29.12 vormittags

Eine Infektsprechstunde bieten zwischen den Jahren (28-30.12.20) folgende Kollegen an. Hier ist grundsätzlich eine telefonische Voranmeldung nötig.

Fess 28.12-30.12 von 11-13 Uhr
Gensch 28.12 8-12 Uhr
Ecker 28.12 8-12 Uhr
Gouverneur 29.12 8-12 Uhr
Burkhart 29.12 8-12 Uhr
Schiro-Ruf (Dellfeld) 30.12 8-12 Uhr

Bei Überlastung der Praxen und der BDZ werden zwischen den Jahren zu bestimmten Zeiten weitere Kollegen aktiviert.

Zur Information:
In der VG Thaleischweiler-Wallhalben sind die Praxen der Kollegen Dr. Julia Höhn, Wallhalben und Dr. Deliargyris, Thaleischweiler sowohl vor den Weihnachtsfeiertagen als auch zwischen den Jahren geöffnet und übernehmen die Versorgung der Patienten aus der VG Thaleischweiler-Wallhalben.

Ich begrüße das wegweisende Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Damit wird meiner Auffassung nach die Bewertung bestätigt, die die CDU seit mehr als einem Jahrzehnt vertritt.

Immer und immer wieder haben wir auf die schlechte Finanzausstattung unserer Städte, Kreise und Gemeinden hingewiesen und deutliche Verbesserungen angemahnt. Leider hat dies die SPD-geführte Landesregierung regelmäßig zurückgewiesen. Jetzt haben wir schwarz auf weiß, wer seit mindestens 13 Jahren für unsere maroden Schulen, Schwimmbäder und Straßen verantwortlich ist.

Die Verfassungsrichter beurteilen nicht nur den Kommunalen Finanzausgleich insgesamt als verfassungswidrig, sondern haben in derselben Eindeutigkeit auch festgestellt, dass durch Ministerpräsidentin Dreyer und ihre Minister Ahnen und Lewentz die Vorgaben des Gerichts aus dem Urteil aus dem Jahr 2012 zum gleichen Sachverhalt schlichtweg missachtet wurden.

Man muss sich schon die Frage stellen, mit welchem Rechtsverständnis diese Landesregierung ausgestattet ist. Schließlich ist sie mittlerweile Dauergast nicht nur vor dem Verfassungsgericht. Dass die SPD das Urteil nunmehr sowohl auf Landes- als auch Kommunalebene begrüßt und zeitnah Lösungen verspricht, ist scheinheilig, ist es doch gerade sie, die die kommunale Finanzmisere verursacht und Verbesserungen verhindert hat.

Darüber hinaus haben die Richter die Ansicht der CDU-Landtagsfraktion bestätigt, dass das Land in der Pflicht ist, die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Altschulden nachhaltig abzubauen. Der bloße Fingerzeig nach Berlin soll nur über die eigene Untätigkeit hinwegtäuschen. Die CDU-Landtagsfraktion wird aus diesem Grund zeitnah eine Experten-Task-Force „Kommunaler Finanzausgleich“ ins Leben rufen. Diese soll nicht nur das Urteil und die daraus zu schließenden Schlussfolgerungen auswerten, sondern auch Eckpunkte für einen Gesetzentwurf erarbeiten, der zu Recht und Ordnung zurückkehrt und eine echte Altschuldenlösung beinhaltet.

Außerdem fordern wir die Landesregierung auf, umgehend Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen und den Kommunen für das kommende Jahr – gerade auch vor dem Hintergrund der hohen Corona-bedingten Mehrausgaben – zusätzlich 500 Mio. Euro als Soforthilfe zur Verfügung zu stellen.

Die rheinland-pfälzischen Kliniken leiden seit langem unter einer bei weitem nicht ausreichenden Investitionsförderung durch das Land. Dies hat negative Folgen für die Qualität und sogar den Bestand der Krankenhäuser. Wir stehen für eine flächendeckende Versorgung in erreichbarer Nähe. Deshalb stärken wir die Krankenhausinvestionsförderung mit zusätzlich 50 Mio. Euro.

Die Universitätsmedizin Mainz sollte eigentlich ein Flaggschiff sein – für die Landesregierung ist sie bisher eher Beiboot. Zur Vermeidung einer weiteren Unterfinanzierung in den Bereichen Forschung und Lehre erhöhen wir hier die Zuweisungen um 20 Mio. Euro. Zugleich stellen wir rd. 6,6 Mio. Euro für die Schaffung von 200 zusätzlichen Medizinstudienplätzen und 400.000 Euro für 20 zusätzliche Studienplätze im Bereich Pharmazie zur Verfügung.

Wir lassen auch die Schwächeren und die Menschen mit Problemen in unserer Gesellschaft nicht im Stich. Wir fordern mehr Geld für die Schuldnerberatung, fördern die Maßnahmen für suchtgefährdete und abhängigkeitskranke Menschen. Alleine den Wohlfahrtsverbänden möchten wir 1 Mio. Euro für gezielte Maßnahmen mehr zur Verfügung stellen.

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