Ich freue mich, dass die auswärtigen Gerichtstage der Arbeitsgerichtsbarkeit in Zweibrücken erhalten bleiben. Ich habe im Rechtsausschuss am 12 Dezember 2017 Minister Mertin die besondere Situation in Zweibrücken noch einmal ausführlich dargelegt und um eine erneute kritische Prüfung unter Berücksichtigung der vorgebrachten Argumente gebeten. Ich konnte von Beginn an die Argumentation des Justizministeriums bezogen auf den Standort Zweibrücken nicht nachvollziehen. Die Einsparpotentiale konnten aufgrund der Sondersituation in Zweibrücken nicht beziffert werden, eine mangelnde Inanspruchnahme der Gerichtstage durch die Bevölkerung ist nicht erkennbar. Man konnte mir keine nachvollziehbaren Kriterien nennen, die die Entscheidungsgrundlage für eine Streichung der auswärtigen Gerichtstage in Zweibrücken bildet. Die Korrektur des initial geplanten Wegfalls in Zweibrücken ist daher folgerichtig.

Presseberichterstattung (Die Rheinpfalz Dez/Jan Ausgaben)

 

(zum vergrößern bitte den Artikel anklicken)

 

 

 

Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist für die Zukunftsfähigkeit der Region Zweibrücken von entscheidender Bedeutung. Ein wichtiger Beitrag hierzu ist die Reaktivierung der S-Bahnstrecke Zweibrücken-Homburg. Durch die Realisierung dieses Projektes entstehen für die beteiligten Bundesländer grenzübergreifend Chancen.
  
Hierzu die Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im  rheinland-pfälzischen Landtag Julia Klöckner:
"Damit die Reaktivierung der S-Bahn Strecke Zweibrücken-Homburg zum Nutzen der Region beiderseits der Landesgrenze erfolgt, sollte frühzeitig nach Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten gesucht werden, die sich aus einer solchen Reaktivierung ergeben."

Aufgrund eines gemeinsamen Gesprächs zwischen der rheinlandpfälzischen CDU-Landesvorsitzenden Julia Klöckner und der saarländischen Ministerpräsidentin und CDU-Landesvorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer regen die beiden Politikerinnen daher an, dass sich die führenden Kommunal- und Landespolitiker aus der Region entlang der Bahnlinie im Rahmen einer CDU-Regionalkonferenz treffen, um mögliche Synergieeffekte, Aussichten und Entwicklungsmöglichkeiten einer Reaktivierung zu erörtern.
 
Ergänzend führt der Landtagsabgeordnete Dr. Christoph Gensch aus: " Ich sehe neben der Verbesserung der reinen Verkehrsinfrastruktur wechselseitige Vorteile zum Beispiel im Schul- und Ausbildungsbereich. So könnten, wenn die Voraussetzungen vorliegen, Zweibrücker und Homburger Auszubildende und Schüler die Bahnlinie nutzen, um in kurzer Zeit an die benachbarten BBZs und weiterführenden Schulen zu gelangen. Auch der Tourismus in der Region Saarpfalz mit dem Biosphärenreservat Bliesgau erführe eine Aufwertung."
"Ich bin der festen Überzeugung, dass eine solche länderübergreifende CDU-Regionalkonferenz aus der Ortskenntnis heraus viele weitere gute Ansätze finden wird, um die S-Bahn Reaktivierung für die Saarpfalzregion attraktiv zu machen" so Gensch abschließend.

 

 

 

Derzeit beabsichtigt die Landesregierung, die Bundesmittel für Rheinland-Pfalz zur kommunalen Entlastung in Höhe von 48,3 Millionen Euro nicht zu 100 %, sondern nur zu einem geringen Teil, d.h. nur in Höhe des Verbundsatzes (21 %) an die Kommunen in Rheinland-Pfalz weiterzugeben. Unter Berücksichtigung einer Verteilung nach Einwohnerzahl wird dies zu einem Einnahmenverlust unserer Stadt Zweibrücken in Höhe von rund 323.000 Euro pro Jahr führen.

Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete Dr. Christoph Gensch: " Ich lehne die Absicht der Landesregierung ab, Finanzmittel des Bundes, die einer dringend benötigten besseren Finanzausstattung der Kommunen dienen sollen, teilweise einzubehalten. Die für die Kommunen vorgesehenen und dringend benötigten Finanzmittel dürfen nicht weiter zur Verbesserung des Landeshaushaltes benutzt werden. Ich fordere die Landesregierung daher auf, die Bundesmittel vollständig an die Kommunen weiterzuleiten. Dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, des Landesfinanzausgleichsgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes (Drs. 17/1514) kann ich in dieser Form im Landtag nicht zustimmen.

In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Große Koalition auf Bundesebene festgehalten, dass die Kommunen ein zentraler Bestandteil des Gemeinwesens sind und die Aussage getroffen: "Um die grundsätzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung zu sichern, müssen die Kommunen handlungsfähig sein".

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, hat sich der Bund mit den Ländern darauf verständigt, eine weitere finanzielle Besserstellung der Kommunen ab 2018 einzuführen, weil dort viele gesamtgesellschaftliche Herausforderungen gemeistert werden.
So erhalten die Städte, Kreise und Gemeinden in Deutschland mit rund 5 Milliarden Euro jährlich ein umfangreiches Finanzpaket. Diese Summe soll über folgende Mechanismen den Weg in die Kommunen finden:

    -  2,76 Milliarden Euro über eine Anhebung des kommunalen Umsatzsteueranteils
    -  1,24 Milliarden über eine Anhebung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft (KdU)
    -  1 Milliarde über eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder, die sodann an die Kommunen weiterzuleiten ist.

Diese 1 Milliarde Bundesmittel bedeuten für Rheinland-Pfalz rund 48,3 Millionen pro Jahr zusätzliche Unterstützung für Städte, Kreise und Gemeinden. Entgegen der Absicht des Bundes, dass diese Mittel vollständig an die kommunale Ebene weitergeleitet werden sollen, beabsichtigt die Landesregierung nach vorliegendem Gesetzentwurf des Landesaufnahmegesetzes (Drs. 17/1514) nur eine Weiterleitung in Höhe des Verbundsatzes (21%). Die restlichen 79 % möchte sie im Landeshaushalt einbehalten. Demnach würden die Kommunen nur rund 10 Millionen Euro erhalten, während die restlichen rund 38 Millionen Euro den Landeshaushalt aufbessern würden.
Legt man eine Pro-Kopf-Verteilung der 48,3 Millionen Euro auf die Städte und Kreise zu Grunde, bedeutet dies eine jährliche Einbuße für unsere Stadt Zweibrücken von 323.000 Euro pro Jahr (statt 409.000 Euro jährlich nur 86.000 Euro Zuteilung). Dies kann in Anbetracht unserer Haushaltssituation und der klaren Absichtserklärung des Bundes hinsichtlich des Verwendungszweckes so nicht akzeptiert werden.

 

 

 

Zwei Jahre nach der Insolvenz des Zweibrücker Flughafens haben die beiden Landtagsabgeordneten abermals den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen bei der Landesregierung angefragt.
Die Landtagsabgeordneten bewerten die Bilanz in großen Teilen weiterhin als ernüchternd und enttäuschend.
So gibt es laut Landesregierung weiterhin keinen neuen Sachstand aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung, was die Ansiedlung von Unternehmen in der Region betrifft. Auch im Bereich Tourismus gibt es keine Strategie. Wie bereits vor einem Jahr werden seitens der Landesregierung eine ganze Reihe Projekte aufgezählt, welche völlig unabhängig von der Flughafeninsolvenz zu betrachten sind. Die Projekte befanden sich zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits in fortgeschrittenen Planungs- bzw. Umsetzungsstadien (Brücke über den Schwarzbach (Wilkstr), Weiterentwicklung der Hochschule KL/ZW, Erweiterung/Umbau der IGS Contwig, Wasserspielplatz in Contwig, Gewerbegebiet Wildgartswiesen …). Wider besseren Wissens wird hier erneut versucht, einen nicht nachvollziehbaren Kausalzusammenhang herzustellen, um diese Maßnahmen als eine Kompensation für die Flughafenpleite zu verkaufen.
Auch die Entwicklung auf dem ZEF-Gebiet durch die TRIWO-AG bleibt hinter den Erwartungen zurück. Die angekündigte politische und fachliche Unterstützung der Landesregierung, um das Gelände in eine wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft zu führen, trägt bisher keine Früchte.
Positive Entwicklungen sehen die Abgeordneten bei den Projekten zur Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität in Zweibrücken. So befinden sich sowohl das Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt“ als auch das Projekt „Stadt am Wasser“ bereits in der konkreten Umsetzung.

(zum vergrößern bitte den Artikel anklicken)

 

(zum vergrößern bitte den Artikel anklicken)

 

(zum vergrößern bitte den Artikel anklicken)

 

 

Die CDU Fraktion lehnt das Projekt „Wohnpark am Schloss“ ab.

Zu den Gründen:

1) Bei der dafür in Erwägung gezogenen Fläche handelt es sich nach unserem Kenntnisstand um die einzige Fläche, auf der das HHG zukünftig sinnvolle bauliche Erweiterungsmaßnahmen durchführen kann. Die hierzu in der letzten Bauauschusssitzung gestellten Fragen der CDU-Fraktion wurden bis zum heutigen Tag nicht beantwortet.

2) Die Schule ist inzwischen Ganztagsschule. Hieraus resultiert grundsätzlich ein zusätzlicher Raumbedarf.

3) Die Schule verfügt bereits heute über keine vernünftigen Räumlichkeiten, um den Schülern mit Nachmittagsunterricht in der Mittagspause einen Aufenthaltsraum zur Verfügung zu stellen.

4) Es ist kaum vorstellbar, wie ein (seniorengerechtes) Wohnprojekt direkt gegenüber einer großen Ganztagsschule funktionieren soll. Lärm- und Geräuschpegel sind am Standort überdurchschnittlich hoch. Die Gebäude stehen sehr nahe beieinander. Die Schulgebäude sind 3-4 stöckig. Die Schule umfasst das geplante Wohnprojekt auf 2 von 4 Seiten. Wir befürchten zukünftige Einschränkungen des Schulbetriebs durch Anwohnerklagen/beschwerden (Beispiel IGS Contwig).

5) Wohnprojekte, insbesondere seniorengerechte, in Innenstadtnähe sind unter Berücksichtigung des demographischen Wandels grundsätzlich zu begrüßen. Wir halten allerdings eine ganze Reihe von Standorten für geeigneter. Bevor wir dem HHG die einzige sinnvolle Erweiterungsmöglichkeit verbauen, sollten wir alternative Standortkonzepte prüfen.

6) Es ist zu klären, ob die Schule mit Ganztagsangebot nicht Fördermittel für einen Speisesaal bzw. einen zusätzlichen Multifunktionsraum erhält. Dieser Raum kann sinnvollerweise nur auf dem Gelände der alten Feuerwehrwache verwirklicht werden.

(zum vergrößern bitte den Artikel anklicken)

 

(zum vergrößern bitte den Artikel anklicken)

 

 

Nach oben
JSN Dona 2 is designed by JoomlaShine.com | powered by JSN Sun Framework