Regelmäßig werden gerade Veranstaltungen zum 14. März in Zweibrücken von rechts- und linksradikalen Kräften instrumentalisiert. Subjektiv empfundenes Fehlverhalten der Sicherheitsorgane wird aufs Schärfste kritisiert, hingegen eigenes, teils eklatantes Fehlverhalten nicht erkannt oder situativ gerechtfertigt. Solchen Argumentationen können wir nicht folgen. Hier unsere Stellungnahme + Fragenkatalog:

Seit einigen Tagen wird von verschiedenen Seiten heftige Kritik am Vorgehen der Zweibrücker Ordnungsbehörde gegen die Demonstration „Bündnis gegen Rechts“ am 14.03.2018 geäußert. Aufgrund von Gesprächen mit Teilnehmern und Beobachtern der Demonstrationen halten wir diese Kritik für nicht gerechtfertigt. Da wir, die CDU-Fraktion, uns vor einer abschließenden Beurteilung ein eigenes Bild über die Vorgänge und Vorwürfe im Umfeld der Demonstrationen sowohl am 14.03.2018 als auch während der zurückliegenden Jahre machen wollen, haben wir einen Fragenkatalog an die Zweibrücker Stadtverwaltung und die Polizeiinspektion Zweibrücken zusammengestellt. Wir erhoffen uns von der Beantwortung Klarheit und werden uns nach Erhalt der Antworten ggf. erneut zur Thematik äußern.

Am 14.03.2018 fanden in Zweibrücken eine Demonstration des "Nationalen Widerstands Zweibrücken" und zeitgleich eine Gegendemonstration des "Bündnis gegen Rechts" statt. Im Anschluss an diese Demonstrationen äußerten Teilnehmer der Demonstration "Bündnis gegen Rechts" Kritik am Vorgehen der Zweibrücker Ordnungs- und Sicherheitsbehörden.
Regelmäßig werden gerade Veranstaltungen zum 14. März in Zweibrücken von rechts- und linksradikalen Kräften instrumentalisiert. Subjektiv empfundenes Fehlverhalten der Sicherheitsorgane wird aufs Schärfste kritisiert, hingegen eigenes, teils eklatantes Fehlverhalten nicht erkannt oder situativ gerechtfertigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Stadtverwaltung und die Polizeiinspektion Zweibrücken im Namen der CDU-Fraktion:

1) Welche Gründe haben das Ordnungsamt veranlasst, die Demonstration des "Bündnis gegen Rechts" zu beenden?

2) Wurden präventive Maßnahmen ergriffen, um eine Beendigung durch das Ordnungsamt zu verhindern und ggf. welche?

3) Wurden strafrechtlich relevante Vorfälle im Rahmen dieser Demonstrationen zum 14. März (z. B. Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u. ä.) in den letzten 10 Jahren erfasst und ggf. welche bzw. wie viele?

4) Wurden ordnungsrechtliche Vorfälle (z. B. Platzverweise u. ä.) in den letzten 10 Jahren dokumentiert und wenn ja wie viele?

5) Wurden Verstöße gegen das Versammlungsrecht usw. in den letzten 10 Jahren begangen und wenn ja wie viele?

6) Welche Verstöße und Vorfälle sind hierbei welcher politischen Seite zuzuordnen?

Ich bitte Sie im Namen meiner Fraktion, bei der Beantwortung dieser Frage keine allgemeinen Formulierungen zu gebrauchen. Uns ist bekannt, dass eine genaue Differenzierung der Gruppierungen während der Demonstrationen möglich ist und auch vorgenommen wird.

7) Welche Gruppierungen sind in den vergangenen Jahren als Initiatoren der Demonstrationen in Erscheinung getreten?

8) Haben diese Organisatoren die versammlungsrechtlichen Bestimmungen und Auflagen, aufgrund derer die Demonstrationen genehmigt wurden, erfüllt? Wenn nein, welche Verstöße fanden statt und von welcher Seite wurden diese begangen?

9) Welche Rolle spielt die Gruppierung "Solidarische Rose" bei den Demonstrationen der letzten 10 Jahre?

10) Wie bewertet die Stadtverwaltung, dass auf der Webseite der "Solidarischen Rose" eine verfassungsfeindliche Seite (linksunten.indymedia) verlinkt wird?

11) Ist bekannt, ob in den vergangenen Jahren die auf "linksunten.indymedia" zur Verfügung gestellten Informationen und Handlungsanweisungen für Demonstrationen und Demonstrationstaktiken ( z. B. Anschläge mit Farbbeuteln, Brandsätzen, Reizgas-Attacken, Angriffstechniken des schwarzen Blocks) auch im Rahmen von Zweibrücker Demonstrationen verwandt wurden? Wenn ja, in welcher Form?

12) Es ist bekannt, dass linksradikal organisierte Störer gezielt friedliche und demokratische Gegendemonstrationen nutzen, um gegen rechtsradikale Demonstrationen vorzugehen. War dieses Verhalten auch vor wenigen Tagen zu beobachten? Konnte dieses Verhalten auch in den letzten 10 Jahren beobachtet werden und ggf. wie oft?

13) Wurden in den vergangenen Jahren Maßnahmen von Seiten der Veranstalter unternommen, um Gegendemonstrationen vor entsprechender Instrumentalisierung linksradikaler Kräfte zu schützen?

14) Welche Kosten sind der Stadt Zweibrücken und dem Steuerzahler durch den Einsatz von Sicherheitskräften bei Demonstration und Gegendemonstration entstanden?

15) Gab es Verletzungen bzw. Dienstausfallzeiten/Krankenscheine beim Ordnungsamt bzw. bei der Zweibrücker Polizei infolge der Ausschreitungen und Übergriffe bei den Demonstrationen und ggf. welche?

 

 

 


Ich werde beim kommenden CDU-Bundesparteitag am 26.02.2018 in Berlin, an dem ich als stimmberechtigter Delegierter teilnehme, dem vorliegenden Koalitionsvertrag nicht zustimmen. Ich habe lange Zeit eine erneute große Koalition als einen gangbaren Weg erachtet, muss aber im Rahmen meiner abschließenden Gesamtbewertung erkennen, dass ich weder dieser Koalitionsvereinbarung noch dieser großen Koalition zustimmen kann.

Koalitionsvertrag ohne Leitgedanken

Dem Koalitionsvertrag fehlt meiner Auffassung nach der gemeinsame Leitgedanke, die Vision, wie Deutschland in Zukunft zu gestalten ist. Wichtige Politikfelder werden nicht adäquat repräsentiert, die großen Fragen der Zukunft weder gestellt noch beantwortet. Die Leitlinien der Koalitionsvereinbarung lassen sich unter den Schlagwörtern „Verteilungsstaat" und "weiter so“ subsumieren.
Im Koalitionsvertrag setzt sich die inhaltliche Entleerung der CDU der letzten Jahre fort. Die Politik unserer Parteispitze bezeichnete Habermas daher zu Recht schon vor Jahren als eine "demoskopiegeleitete Machtpragmatik ohne jedwede normative Bindung". Ich bin der festen Überzeugung, dass dies ein Politikstil ist, der das Potential beinhaltet, die CDU in politisch disruptiven Zeiten in kürzester Zeit in die Bedeutungslosigkeit zu manövrieren.

Durch den geplanten Ressortzuschnitt verliert die CDU den Zugriff auf wichtige Themenfelder wie die Europa- und Haushaltspolitik, Politikfelder, in denen die CDU in den letzten Jahren der Garant für Solidität war. Der Verlust von Innen- und insbesondere Finanzministerium beschränkt die operative Handlungsfähigkeit der CDU in einer kommenden Regierung auf ein Minimum.

Koalitionspartner nicht in der Lage, eine Regierung zu bilden

Ich halte die SPD momentan nicht für regierungsfähig. Die SPD ist als Partner in einer großen Koalition nicht tragbar. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das permanente innerparteiliche Chaos der SPD die kommende Regierungsarbeit erschweren wird bzw. unmöglich macht. Es ist zu befürchten, dass alle strittigen Fragen, die in der alltäglichen Regierungsarbeit auftreten, durch Mitgliederbefragungen oder anderweitige Parteivoten mit nicht vorsehbarem Ausgang autorisiert werden müssen. Ich traue es dieser SPD nicht zu, seriös und verlässlich, mit gebotener staatspolitischer Verantwortung die Regierungsverantwortung für dieses Land zu übernehmen und parallel einen Erneuerungsprozess der Gesamtpartei durchzuführen.

In einer Entscheidungssituation, die mir als Delegierten somit nur die Wahl zwischen einer Ablehnung der Vereinbarung mit der Konsequenz möglicher Neuwahlen oder einer GroKo lässt, entscheide ich mich aus politischer Überzeugung für die Neuwahl und stimme dem Koalitionsvertrag nicht zu. Ich werde mich in meiner Partei weiterhin dafür einsetzen, die dringend nötige programmatische und personelle Erneuerung an der Spitze nun durchzuführen.

 

Christoph Gensch

 

 

 

 

Ich freue mich, dass die auswärtigen Gerichtstage der Arbeitsgerichtsbarkeit in Zweibrücken erhalten bleiben. Ich habe im Rechtsausschuss am 12 Dezember 2017 Minister Mertin die besondere Situation in Zweibrücken noch einmal ausführlich dargelegt und um eine erneute kritische Prüfung unter Berücksichtigung der vorgebrachten Argumente gebeten. Ich konnte von Beginn an die Argumentation des Justizministeriums bezogen auf den Standort Zweibrücken nicht nachvollziehen. Die Einsparpotentiale konnten aufgrund der Sondersituation in Zweibrücken nicht beziffert werden, eine mangelnde Inanspruchnahme der Gerichtstage durch die Bevölkerung ist nicht erkennbar. Man konnte mir keine nachvollziehbaren Kriterien nennen, die die Entscheidungsgrundlage für eine Streichung der auswärtigen Gerichtstage in Zweibrücken bildet. Die Korrektur des initial geplanten Wegfalls in Zweibrücken ist daher folgerichtig.

Presseberichterstattung (Die Rheinpfalz Dez/Jan Ausgaben)

 

(zum vergrößern bitte den Artikel anklicken)

 

 

 

Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist für die Zukunftsfähigkeit der Region Zweibrücken von entscheidender Bedeutung. Ein wichtiger Beitrag hierzu ist die Reaktivierung der S-Bahnstrecke Zweibrücken-Homburg. Durch die Realisierung dieses Projektes entstehen für die beteiligten Bundesländer grenzübergreifend Chancen.
  
Hierzu die Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im  rheinland-pfälzischen Landtag Julia Klöckner:
"Damit die Reaktivierung der S-Bahn Strecke Zweibrücken-Homburg zum Nutzen der Region beiderseits der Landesgrenze erfolgt, sollte frühzeitig nach Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten gesucht werden, die sich aus einer solchen Reaktivierung ergeben."

Aufgrund eines gemeinsamen Gesprächs zwischen der rheinlandpfälzischen CDU-Landesvorsitzenden Julia Klöckner und der saarländischen Ministerpräsidentin und CDU-Landesvorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer regen die beiden Politikerinnen daher an, dass sich die führenden Kommunal- und Landespolitiker aus der Region entlang der Bahnlinie im Rahmen einer CDU-Regionalkonferenz treffen, um mögliche Synergieeffekte, Aussichten und Entwicklungsmöglichkeiten einer Reaktivierung zu erörtern.
 
Ergänzend führt der Landtagsabgeordnete Dr. Christoph Gensch aus: " Ich sehe neben der Verbesserung der reinen Verkehrsinfrastruktur wechselseitige Vorteile zum Beispiel im Schul- und Ausbildungsbereich. So könnten, wenn die Voraussetzungen vorliegen, Zweibrücker und Homburger Auszubildende und Schüler die Bahnlinie nutzen, um in kurzer Zeit an die benachbarten BBZs und weiterführenden Schulen zu gelangen. Auch der Tourismus in der Region Saarpfalz mit dem Biosphärenreservat Bliesgau erführe eine Aufwertung."
"Ich bin der festen Überzeugung, dass eine solche länderübergreifende CDU-Regionalkonferenz aus der Ortskenntnis heraus viele weitere gute Ansätze finden wird, um die S-Bahn Reaktivierung für die Saarpfalzregion attraktiv zu machen" so Gensch abschließend.

 

 

 

Derzeit beabsichtigt die Landesregierung, die Bundesmittel für Rheinland-Pfalz zur kommunalen Entlastung in Höhe von 48,3 Millionen Euro nicht zu 100 %, sondern nur zu einem geringen Teil, d.h. nur in Höhe des Verbundsatzes (21 %) an die Kommunen in Rheinland-Pfalz weiterzugeben. Unter Berücksichtigung einer Verteilung nach Einwohnerzahl wird dies zu einem Einnahmenverlust unserer Stadt Zweibrücken in Höhe von rund 323.000 Euro pro Jahr führen.

Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete Dr. Christoph Gensch: " Ich lehne die Absicht der Landesregierung ab, Finanzmittel des Bundes, die einer dringend benötigten besseren Finanzausstattung der Kommunen dienen sollen, teilweise einzubehalten. Die für die Kommunen vorgesehenen und dringend benötigten Finanzmittel dürfen nicht weiter zur Verbesserung des Landeshaushaltes benutzt werden. Ich fordere die Landesregierung daher auf, die Bundesmittel vollständig an die Kommunen weiterzuleiten. Dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, des Landesfinanzausgleichsgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes (Drs. 17/1514) kann ich in dieser Form im Landtag nicht zustimmen.

In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Große Koalition auf Bundesebene festgehalten, dass die Kommunen ein zentraler Bestandteil des Gemeinwesens sind und die Aussage getroffen: "Um die grundsätzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung zu sichern, müssen die Kommunen handlungsfähig sein".

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, hat sich der Bund mit den Ländern darauf verständigt, eine weitere finanzielle Besserstellung der Kommunen ab 2018 einzuführen, weil dort viele gesamtgesellschaftliche Herausforderungen gemeistert werden.
So erhalten die Städte, Kreise und Gemeinden in Deutschland mit rund 5 Milliarden Euro jährlich ein umfangreiches Finanzpaket. Diese Summe soll über folgende Mechanismen den Weg in die Kommunen finden:

    -  2,76 Milliarden Euro über eine Anhebung des kommunalen Umsatzsteueranteils
    -  1,24 Milliarden über eine Anhebung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft (KdU)
    -  1 Milliarde über eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder, die sodann an die Kommunen weiterzuleiten ist.

Diese 1 Milliarde Bundesmittel bedeuten für Rheinland-Pfalz rund 48,3 Millionen pro Jahr zusätzliche Unterstützung für Städte, Kreise und Gemeinden. Entgegen der Absicht des Bundes, dass diese Mittel vollständig an die kommunale Ebene weitergeleitet werden sollen, beabsichtigt die Landesregierung nach vorliegendem Gesetzentwurf des Landesaufnahmegesetzes (Drs. 17/1514) nur eine Weiterleitung in Höhe des Verbundsatzes (21%). Die restlichen 79 % möchte sie im Landeshaushalt einbehalten. Demnach würden die Kommunen nur rund 10 Millionen Euro erhalten, während die restlichen rund 38 Millionen Euro den Landeshaushalt aufbessern würden.
Legt man eine Pro-Kopf-Verteilung der 48,3 Millionen Euro auf die Städte und Kreise zu Grunde, bedeutet dies eine jährliche Einbuße für unsere Stadt Zweibrücken von 323.000 Euro pro Jahr (statt 409.000 Euro jährlich nur 86.000 Euro Zuteilung). Dies kann in Anbetracht unserer Haushaltssituation und der klaren Absichtserklärung des Bundes hinsichtlich des Verwendungszweckes so nicht akzeptiert werden.

 

 

 

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