Regelmäßig werden gerade Veranstaltungen zum 14. März in Zweibrücken von rechts- und linksradikalen Kräften instrumentalisiert. Subjektiv empfundenes Fehlverhalten der Sicherheitsorgane wird aufs Schärfste kritisiert, hingegen eigenes, teils eklatantes Fehlverhalten nicht erkannt oder situativ gerechtfertigt. Solchen Argumentationen können wir nicht folgen. Hier unsere Stellungnahme + Fragenkatalog:

Seit einigen Tagen wird von verschiedenen Seiten heftige Kritik am Vorgehen der Zweibrücker Ordnungsbehörde gegen die Demonstration „Bündnis gegen Rechts“ am 14.03.2018 geäußert. Aufgrund von Gesprächen mit Teilnehmern und Beobachtern der Demonstrationen halten wir diese Kritik für nicht gerechtfertigt. Da wir, die CDU-Fraktion, uns vor einer abschließenden Beurteilung ein eigenes Bild über die Vorgänge und Vorwürfe im Umfeld der Demonstrationen sowohl am 14.03.2018 als auch während der zurückliegenden Jahre machen wollen, haben wir einen Fragenkatalog an die Zweibrücker Stadtverwaltung und die Polizeiinspektion Zweibrücken zusammengestellt. Wir erhoffen uns von der Beantwortung Klarheit und werden uns nach Erhalt der Antworten ggf. erneut zur Thematik äußern.

Am 14.03.2018 fanden in Zweibrücken eine Demonstration des "Nationalen Widerstands Zweibrücken" und zeitgleich eine Gegendemonstration des "Bündnis gegen Rechts" statt. Im Anschluss an diese Demonstrationen äußerten Teilnehmer der Demonstration "Bündnis gegen Rechts" Kritik am Vorgehen der Zweibrücker Ordnungs- und Sicherheitsbehörden.
Regelmäßig werden gerade Veranstaltungen zum 14. März in Zweibrücken von rechts- und linksradikalen Kräften instrumentalisiert. Subjektiv empfundenes Fehlverhalten der Sicherheitsorgane wird aufs Schärfste kritisiert, hingegen eigenes, teils eklatantes Fehlverhalten nicht erkannt oder situativ gerechtfertigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Stadtverwaltung und die Polizeiinspektion Zweibrücken im Namen der CDU-Fraktion:

1) Welche Gründe haben das Ordnungsamt veranlasst, die Demonstration des "Bündnis gegen Rechts" zu beenden?

2) Wurden präventive Maßnahmen ergriffen, um eine Beendigung durch das Ordnungsamt zu verhindern und ggf. welche?

3) Wurden strafrechtlich relevante Vorfälle im Rahmen dieser Demonstrationen zum 14. März (z. B. Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u. ä.) in den letzten 10 Jahren erfasst und ggf. welche bzw. wie viele?

4) Wurden ordnungsrechtliche Vorfälle (z. B. Platzverweise u. ä.) in den letzten 10 Jahren dokumentiert und wenn ja wie viele?

5) Wurden Verstöße gegen das Versammlungsrecht usw. in den letzten 10 Jahren begangen und wenn ja wie viele?

6) Welche Verstöße und Vorfälle sind hierbei welcher politischen Seite zuzuordnen?

Ich bitte Sie im Namen meiner Fraktion, bei der Beantwortung dieser Frage keine allgemeinen Formulierungen zu gebrauchen. Uns ist bekannt, dass eine genaue Differenzierung der Gruppierungen während der Demonstrationen möglich ist und auch vorgenommen wird.

7) Welche Gruppierungen sind in den vergangenen Jahren als Initiatoren der Demonstrationen in Erscheinung getreten?

8) Haben diese Organisatoren die versammlungsrechtlichen Bestimmungen und Auflagen, aufgrund derer die Demonstrationen genehmigt wurden, erfüllt? Wenn nein, welche Verstöße fanden statt und von welcher Seite wurden diese begangen?

9) Welche Rolle spielt die Gruppierung "Solidarische Rose" bei den Demonstrationen der letzten 10 Jahre?

10) Wie bewertet die Stadtverwaltung, dass auf der Webseite der "Solidarischen Rose" eine verfassungsfeindliche Seite (linksunten.indymedia) verlinkt wird?

11) Ist bekannt, ob in den vergangenen Jahren die auf "linksunten.indymedia" zur Verfügung gestellten Informationen und Handlungsanweisungen für Demonstrationen und Demonstrationstaktiken ( z. B. Anschläge mit Farbbeuteln, Brandsätzen, Reizgas-Attacken, Angriffstechniken des schwarzen Blocks) auch im Rahmen von Zweibrücker Demonstrationen verwandt wurden? Wenn ja, in welcher Form?

12) Es ist bekannt, dass linksradikal organisierte Störer gezielt friedliche und demokratische Gegendemonstrationen nutzen, um gegen rechtsradikale Demonstrationen vorzugehen. War dieses Verhalten auch vor wenigen Tagen zu beobachten? Konnte dieses Verhalten auch in den letzten 10 Jahren beobachtet werden und ggf. wie oft?

13) Wurden in den vergangenen Jahren Maßnahmen von Seiten der Veranstalter unternommen, um Gegendemonstrationen vor entsprechender Instrumentalisierung linksradikaler Kräfte zu schützen?

14) Welche Kosten sind der Stadt Zweibrücken und dem Steuerzahler durch den Einsatz von Sicherheitskräften bei Demonstration und Gegendemonstration entstanden?

15) Gab es Verletzungen bzw. Dienstausfallzeiten/Krankenscheine beim Ordnungsamt bzw. bei der Zweibrücker Polizei infolge der Ausschreitungen und Übergriffe bei den Demonstrationen und ggf. welche?

 

 

 

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