Ich freue mich, dass die auswärtigen Gerichtstage der Arbeitsgerichtsbarkeit in Zweibrücken erhalten bleiben. Ich habe im Rechtsausschuss am 12 Dezember 2017 Minister Mertin die besondere Situation in Zweibrücken noch einmal ausführlich dargelegt und um eine erneute kritische Prüfung unter Berücksichtigung der vorgebrachten Argumente gebeten. Ich konnte von Beginn an die Argumentation des Justizministeriums bezogen auf den Standort Zweibrücken nicht nachvollziehen. Die Einsparpotentiale konnten aufgrund der Sondersituation in Zweibrücken nicht beziffert werden, eine mangelnde Inanspruchnahme der Gerichtstage durch die Bevölkerung ist nicht erkennbar. Man konnte mir keine nachvollziehbaren Kriterien nennen, die die Entscheidungsgrundlage für eine Streichung der auswärtigen Gerichtstage in Zweibrücken bildet. Die Korrektur des initial geplanten Wegfalls in Zweibrücken ist daher folgerichtig.

Presseberichterstattung (Die Rheinpfalz Dez/Jan Ausgaben)

 

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