Um die Auswirkungen der aktuellen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie abzufedern, hat der Bund eine Reihe von Maßnahmen aufgelegt. Unter anderem gibt es finanzielle Hilfen für die geschlossenen Betriebe in Höhe von bis zu 75% des Umsatzes des Vorjahresmonats.

Was besonders wichtig ist: Die Anträge können voraussichtlich ab dem 25. November gestellt werden. Es ist vorgesehen, dass es zunächst eine Abschlagszahlung gibt, um das Verfahren zu beschleunigen. 

Konkret heißt das:

- Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.

- Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

- Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).

- Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.

- Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen, werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Alle Infos gibt es auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums:

https://www.bmwi.de//Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201112-novemberhilfe-verfahren-der-abschlagszahlung-steht.html

 

Sobald es weitere Neuigkeiten gibt, werde ich Euch informieren.

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