Neues zu den "November-Hilfen"
- Details

Um die Auswirkungen der aktuellen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie abzufedern, hat der Bund eine Reihe von Maßnahmen aufgelegt. Unter anderem gibt es finanzielle Hilfen für die geschlossenen Betriebe in Höhe von bis zu 75% des Umsatzes des Vorjahresmonats.
Was besonders wichtig ist: Die Anträge können voraussichtlich ab dem 25. November gestellt werden. Es ist vorgesehen, dass es zunächst eine Abschlagszahlung gibt, um das Verfahren zu beschleunigen.
Konkret heißt das:
- Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
- Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
- Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
- Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
- Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen, werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.
Alle Infos gibt es auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums:
Sobald es weitere Neuigkeiten gibt, werde ich Euch informieren.