Bodycams sind ein wichtiges Mittel zur Beweissicherung und dienen gerade auch dem Schutz der Beamtinnen und Beamten. Polizeikräfte sind beim Einsatz in Wohnungen häufig Übergriffen ausgesetzt. Die Nutzung von Body-Cams muss deshalb auch innerhalb von Wohnungen erlaubt werden. Das fordert unter anderem auch die Gewerkschaft der Polizei.
Wir sind der Meinung, dass Bodycams Abläufe während Einsätzen nachvollziehbar machen und das Wissen darum auch Straftaten vorbeugen kann. Außerdem sprechen wir uns für eine Zulassung des sog. Pre-recordings aus. Beim Pre-recording zeichnet die Body-Cam das komplette Geschehen auf bzw. überschreibt die aufgenommenen Sequenzen immer wieder, speichert diese aber nicht. Das geschieht erst, wenn der mit der Body-Cam ausgestattete Beamte die Speicherfunktion aktiviert. Dann werden rückwirkend die Videosequenzen der letzten 60 Sekunden gespeichert. Das Land Baden-Württemberg hat damit sehr gute Erfahrungen gemacht.
Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass auch der Kommunale Vollzugsdienst vor großen Herausforderungen steht. Wie die Polizei, sehen sich auch die Bediensteten des KVD zum Teil Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt. Hier können Body-Cams - wie Studien zeigen - deeskalierend wirken. Sie dienen nicht zuletzt dem Selbstschutz. Da dem KVD viele Aufgaben im Rahmen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung zugewiesen sind, müssen die Mitarbeiter auch die Möglichkeit haben, sich selbst zu schützen und ggf. bestehende Gefahrenlagen aufzeichnen zu können.
Leider wurde unser gestriger Antrag von den Regierungsparteien abgelehnt. Wir geben aber nicht auf und bleiben weiter dran!
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