Aufgrund 6 neuer Fälle in der Stadt Zweibrücken werden wir seit heute im „Corona Warn und Aktionsplan RLP“ mit der Warnstufe Gelb klassifiziert. In den letzten 7 Tagen gab es in Zweibrücken 8 neue Fälle. Das heißt: Hochgerechnet auf 100 000 Einwohner über 20 corona-positive Personen (Vorsicht: Die 20 Personen sind eine Hochrechnung und keine tatsächlichen Fälle). Damit erfüllen wir vom Inzidenzwert das Kriterium für die Stufe gelb.
 
Was bedeutet "Warnstufe Gelb"?
Es ist zunächst eine erste Warnung an die Bevölkerung, dass sich jeder Einzelne noch einmal seiner Verantwortung bewusst wird und klar gemacht wird, dass durch große Achtsamkeit und Disziplin weitere Gefahrenstufen verhindert werden können.
Erst ab höheren Warnstufen werden u.U. einschränkende Maßnahmen fällig.
 
Die Informationen dazu sind hier nachzulesen:
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/
Zu kritisieren habe ich persönlich 2 Punkte:
 
1.) Es ist völlig unverständlich, dass die Landesregierung auf ihrer Haupt-Corona-Webseite die Warnstufen erklärt und sich an die eigene Erklärung nicht hält. Sie definiert beispielsweise die Warnstufe gelb mit dem Satz: "Wenn der 7-Tage Inzidenzwert von 20 Fällen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern an mehr als 5 Tagen überschritten wird." Sie weist Zweibrücken aber am ersten Tag der Überschreitung die Warnstufe gelb zu. Die gleiche Regelung wird bei den höheren Warnstufen formuliert und findet ebenfalls keine Anwendung.
Abgesehen davon ist es natürlich medizinischer Unsinn, einer als „gefährlich oder warnenswert“ definierten Inzidenzüberschreitung weitere 5 Tagen zuzusehen ohne tätig zu werden.
 
2.) Zweibrücken ist für sich gesehen von der Einwohnerzahl gesehen zu klein, um streng nach dem Inzidenzwert beurteilt zu werden. Schon 18 positive Corona-Fälle in unserer Stadt im 7-Tages-Intervall führen zu einer Überschreitung der 50/100 000-Regel. Dies macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Viel entscheidender ist die Frage, ob wir die Infektionskette im Griff haben und den lokalen Ausbruch zielführend bekämpfen können. Beispielsweise ist ein Spreading-Event in Form einer Geburtstagsparty mit 40-50 infizierten Personen in einer Woche sehr gut zu isolieren und zu bekämpfen. Niemand sollte basierend auf einem solchen Vorfall auf die Idee kommen, für die gesamte Bevölkerung einschränkende Maßnahmen zu verhängen. Auf der anderen Seite können aber beispielsweise 15 Einzelfälle ohne nachweisbare Infektionskette und ohne nachweisbaren Zusammenhang in einer Stadt auf ein größeres unentdecktes Infektionsgeschehen hindeuten. Hier sollte eher frühzeitig reagiert werden.
Ganz grundsätzlich gilt: Wir sollten auch jetzt unaufgeregt und umsichtig agieren. Präventive Maßnahmen sollten wir bewusster einhalten und in der Nachverfolgung sollten wir konsequent die Infektionsketten unterbrechen und beenden. Die Verhängung einschränkender Maßnahmen sollte erst am Ende einer Reaktionskette stehen und muss mit aller Kraft von uns allen vermieden werden.