Zweibrücken hat seit heute Mittag die Warnstufe rot erreicht und wird damit als Risikogebiet eingestuft. Ursächlich hierfür sind eine Reihe von neuen Corona-Infektionen, die im Rahmen zweier Feierlichkeiten aufgetreten sind. Zum einen handelt es sich um eine Geburtstagsfeier in Zweibrücken und zum anderen um eine Privatfeier im angrenzenden Saarland überwiegend mit Teilnehmern aus Zweibrücken.
 
1.) Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger in Zweibrücken? Wird es einschränkende Maßnahmen geben?
 
Die Lage wird jeden Tag neu bewertet werden durch einen Krisenstab aber vorerst sind keine einschränkenden Maßnahmen vorgesehen. Die Warnstufe rot ermöglicht zwar die Einführung auch drastischer Maßnahmen, überlässt diese Entscheidung aber den Funktionsträgern vor Ort , die dort die Lage differenziert bewerten.
 
2.) Wie ist die Lage momentan?
 
Die Lage stellt sich wie folgt dar: Wir haben aktuell keinen unkontrollierten Ausbruch mit nicht nachvollziehbaren Infektionsketten, sondern zwei klar erkennbare Ausbrüche, bei denen es uns sehr gut und relativ frühzeitig gelungen ist, die infizierten Personen und alle potentiell infizierten Kontaktpersonen zu isolieren. Der Corona Warn- und Aktionsplan RLP regelt hier sehr klar, dass auch in dieser Warnstufe weitere Maßnahmen erst ergriffen werden müssen, wenn das Infektionsgeschehen nicht eingrenzbar ist. Dies ist bei uns stand heute noch nicht der Fall.
 
Ein paar Einzelheiten zu den Infektionsherden:
Die erstgenannte Feierlichkeit war eine Geburtstagsfeier im Familienkreis und ist uns schon seit 1-2 Wochen bekannt. Sie wird seitdem intensiv nachverfolgt und isoliert.
Bei der zweiten Feierlichkeit und einem weiteren kleineren Treffen im privaten Kreis stammt der mutmaßlich auslösende Indexfall aus Baden-Württemberg. Dieser wurde vor 3 Tagen am späteren Donnerstagabend über seine Infektion in Baden-Württemberg informiert. Bis zum jetzigen Zeitpunkt erfolgte von den zuständigen Gesundheitsämtern keine offizielle Meldung über die Infektion an unser Gesundheitsamt.
Trotzdem haben wir vor Ort sehr schnell reagieren können. Wir wurden in unserer Praxis über den Privatweg informiert und haben aufgrund der besonderen Lage sofort reagiert. Noch am späten Donnerstagabend haben wir in Absprache mit dem regionalen Gesundheitsamt 25 Kontaktpersonen in der Praxis getestet. Am Freitagabend bzw. in der Nacht auf Samstag hatten wir die Nachricht vom Labor in Kaiserslautern, dass davon 13 Personen coronapositiv waren (9 mit Wohnsitz in Zweibrücken). Nach einer ersten Vorabinformation am Freitagabend begann das Gesundheitsamt am Samstag mit 3 Mitarbeitern die weitere Nachverfolgung. Dutzende Personen wurden in Quarantäne geschickt, ein Handballspiel, ein Fußballspiel und ein Rundenspiel eines Kegelclubs abgesagt und damit eine unkontrollierte Weiterverbreitung unterbunden.
Mein großer Dank gilt meinen Mitarbeitern in der Praxis, die am Donnerstagabend noch bis 22:30 Uhr die Abstriche mit mir durchgeführt haben und den Mitarbeitern des Gesundheitsamts, insbesondere Jeanette Lahm, für den besonderen Einsatz.
Am Samstagmittag tagte bereits das erste Mal der Krisenstab mit der Stadtspitze, um die weiteren Schritte vorzubereiten - u.a. die frühzeitige Information der Öffentlichkeit.
Wenn wir dann am Montag/Dienstag von den zuständigen Gesundheitsämtern (BaWü und Saar-Pfalz-Kreis; die Zuständigkeit richtet sich nach dem gemeldeten Wohnsitz) informiert werden ist glücklicherweise ein Großteil der Arbeit schon getan.
 
Ist dies ein Vorwurf an die Kollegen der zuständigen Gesundheitsämter in den anderen Bundesländern?
Nein, so möchte ich es nicht verstanden wissen.
Die zuständigen Gesundheitsämter wurde wahrscheinlich am Freitagmorgen über den Fall informiert und waren aufgrund der Flut der Meldungen nicht in der Lage, die Informationen am gleichen Tag zu übermitteln. Ich sage aber auch: Hier müssen wir nachbessern hinsichtlich digitaler Vernetzung im Öffentlichen Gesundheitssystem und hinsichtlich der Personalisierung.
Dieser Fall zeigt wie wichtig es ist, dass jeder von uns auch eigenverantwortlich handelt, seine Kontaktpersonen schnell über eine nachgewiesene Infektion informiert und aktiv mitarbeitet.
Und dieser Fall zeigt auch, dass vor Ort in Zweibrücken die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt, Praxen, Krankenhaus, Stadtspitze hervorragend funktioniert und vieles in der Krisenzeit, auch abseits offizieller Meldewege, unbürokratisch und schnell erledigt wird.
 
3.) Was bedeutet die Klassifikation als Risikogebiet für den saarländisch-pfälzischen und den französisch-pfälzischen Grenzverkehr?
 
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Bundesländern Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz vom 16.10.2020 sind momentan keine größeren Einschränkungen für den kleinen Grenzverkehr zu befürchten und zu beachten.
„Wir stehen in einem engen interregionalen Austausch mit unseren Partnern und setzen auf eine grenzüberschreitende Pandemiebekämpfung. Deshalb haben die drei Länder beschlossen, dass die sog. 24-Stunden-Regelung entlang ihrer Grenzen gelten soll. Diese Regelung erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern, sich diesseits und jenseits der Grenzen unbeschränkt innerhalb von 24 Stunden im Grenzgebiet zu bewegen und ihrem Alltag grenzüberschreitend und ohne Behinderungen nachzugehen.“
 
Zum Abschluss noch ein dringender Appell:
Auch wenn wir aktuell noch von einschränkenden Maßnahmen verschont bleiben, müssen wir wieder achtsamer sein und bestehende Hygiene- und Verhaltensregeln konsequenter einhalten.
A - 1,5 m Abstand einhalten
H- Hygienemaßnahmen beachten
A – Alltagsmasken
Nutzt die Corona-Warn-App, auch wenn noch nicht alles reibungslos funktioniert und haltet bei Feiern im öffentlichen und insbesondere im privaten Raum die Hygieneregeln ein. Keiner will Euch über Monate komplett das Feiern und die Zusammenkünfte mit Freunden verbieten, mit der Einhaltung gewisser Regeln reduziert ihr aber auch hier das Infektionsrisiko erheblich.
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