Deshalb ist seit 00:00 Uhr eine neue Allgemeinverfügung in Kraft getreten. Da die Analyse gezeigt hat, dass im Wesentlichen private Feierlichkeiten hierfür verantwortlich sind, werden diese nun auch soweit wie möglich reguliert.
Deshalb lauten die wesentlichen Beschlüsse der gestrigen Task Force in Zweibrücken:
 
- Private Veranstaltungen in öffentlichen Räumen werden auf 20 Personen begrenzt.
- Dringender Appell an die Bürger, Feiern im privaten Bereich auf 10 Personen zu beschränken und dabei die AHA-Regeln einzuhalten.
 
Diese Lage wird jeden Tag neu bewertet werden, weitere Maßnahmen sind möglich.
Ich halte diese zurückhaltende Vorgehensweise, was einschränkende Maßnahmen angeht, für absolut zielführend und möchte noch einmal daran erinnern, dass nach unserer Werteordnung immer eine Abwägung erforderlich ist: Nach den Prinzipien unseres Grundgesetzes geht es nicht um maximalen Infektionsschutz, sondern um einen möglichst guten Infektionsschutz bei gleichzeitiger Schonung anderer Rechtsgüter, wie etwa dem Recht der Kinder, zur Schule zu gehen und anderen Freiheitsrechten.
Heißt: Soviel Freiheit wie möglich, soviel Einschränkung wie nötig.
Es bleibt bei dem Appell:
Bitte bleibt vorsichtig, bitte haltet Euch an die Regeln: 1,5 Meter Abstand, Maske tragen, Hände regelmäßig waschen, Kontakte reduzieren und regelmäßig lüften.