Im Zuge des aktuellen Teil-Lockdowns wurde von Bund und Ländern beschlossen, gewisse Bereiche des Wirtschaftslebens, wie beispielsweise die Gastronomie zu schließen.
Der Bund hat allerdings zeitgleich Maßnahmen erlassen, um den betroffenen Unternehmen zu helfen und Einnahmeausfälle entsprechend abzufedern – und das mit bis zu 75% des Umsatzes des Vorjahresmonats. Das ist sehr wichtig und ich begrüße das ausdrücklich.
In den letzten Tagen sind insbesondere viele Gastronomen auf mich zugekommen mit der Frage, wie das Hilfsprogramm konkret ausgestaltet ist, an wen sie sich wenden sollen und wie der genaue Ablauf ist.
Die Bedingungen für die Beantragung der Hilfen hat die Bundesregierung nun geklärt. Abschlagszahlungen sollen so schnell wie möglich erfolgen, möglichst bis Ende November 2020.
 
Die Infos findet Ihr hier, insbesondere auch zur Frage der Anrechnung bei Heim- und Lieferservice - das ist sicher wichtig zu wissen aus "offizieller" Quelle: https://www.bmwi.de//Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201105-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november-details-der-hilfe-stehen.html
Dort finden sich auch Hinweise zur Antragstellung und ab wann die Anträge gestellt werden können.