Zunächst möchten wir den Vorwurf zurückweisen, unsere Fragen seien zu einseitig auf die Verantwortlichen der Gegendemonstration ausgerichtet. Der Fragenkatalog der CDU hatte das Ziel, sich ein umfassendes Bild über die Lage zu machen. Da von Seiten der Gegendemonstration schwere Vorwürfe gegen Ordnungsamt und Stadtverwaltung erhoben wurden, lag selbstverständlich der Schwerpunkt unseres Aufklärungsbedürfnisses auf diesem Aspekt.

Wir begrüßen die ausführliche und ausgewogene Stellungnahme der Stadt Zweibrücken zu den Vorkommnissen am 14.03.2018 sowie die ausführliche und detaillierte Beantwortung der gestellten Fragen. Wir halten es für sinnvoll, dass die Informationen allen Bürgern auf der Webseite der Stadt zugänglich gemacht wurden. Die Stadtverwaltung zeigt damit, dass ihr die umfassende Information der Bürger am Herzen liegt.

Wir begrüßen auch, dass die Stadt selbstkritisch getroffene Entscheidungen in Frage stellt und anerkennt, dass man die Demonstration - wohl im Bestreben eine Gefahrensituation zu verhindern - unter Berücksichtigung des hohen Rechtsgutes der Versammlungsfreiheit zu früh aufgelöst hat. Ob solche im Nachgang zu kritisierende Entscheidungen in den nächsten Jahren vollständig zu vermeiden sind, wird sich noch zeigen, da zwischen falsch und richtig oftmals nur wenige Augenblicke liegen.

Wir wünschen uns, dass alle Beteiligten der jüngsten Debatte über eine ähnliche Fähigkeit zur Selbstkritik bzw. zum Eingeständnis von Fehlern verfügen.

Auch die Veranstalter der Gegendemonstration müssen sich auf den Prüfstand stellen lassen, denn es hat sich gezeigt, dass nicht ausschließlich unbescholtene Bürger demonstriert haben. Vielmehr ist es dem Veranstalter nicht gelungen, die Gegendemonstration von linksradikalen Störern abzugrenzen. Diesem ist daher ein vollständiges Versagen hinsichtlich der Organisation vorzuwerfen.

Wie sonst ist es zu erklären,

- dass ein Großteil der Teilnehmer der Gegendemonstration laut Ordnungsamt zu Beginn der Veranstaltung gegen das Vermummungsverbot verstoßen haben,

- dass ein Großteil der Teilnehmer der Gegendemonstration bei Beendigung der Veranstaltung gar nicht mehr vor Ort war,

- dass der Veranstalter nicht in der Lage war, 10 Ordner zu stellen, die rechtsstaatlichen Kriterien genügen; so wurde einer der vorgeschlagenen Ordner aufgrund eines umfangreichen Vorstrafenregisters von den Sicherheitsbehörden abgelehnt,

- dass der Veranstalter in der entscheidenden Phase vor der Auflösung der Gegendemonstration keiner der Handlungsaufforderungen der Sicherheitsbehörden nachgekommen ist,

- dass mit der „Solidarischen Rose“ eine Gruppierung die Gegendemonstration beherrschte, die gegen das Vermummungsverbot verstößt, die verfassungsfeindliche Seiten verlinkt (Linksunten.indymedia), deren Veröffentlichungen in der sprachlichen Fassung von Staatsfeinden gehalten sind, die sich auf die von einigen Bundesländern als verfassungsfeindlich klassifizierte „Rote Hilfe“ bezieht und die im Bewusstsein all dessen vollständig anonym agiert.

Unabhängig von der aktuellen Debatte über die Gegendemonstration möchten wir als CDU Zweibrücken betonen, dass Fremdenfeindlichkeit, Hass, Hetze und radikale Parolen in der Stadt Zweibrücken keinen Platz haben und dass wir die Demonstration „Die Toten mahnen uns zur Tat, Zweibrücken, 14.03.1945, Kein Vergeben kein Vergessen.“ aufs Schärfste verurteilen.

Obgleich wir es kritisch sehen, jeden Aufmarsch rechtsradikaler Agitatoren durch eine Gegendemonstration am selben Tag zu begleiten, da dies zusätzliche mediale Aufmerksamkeit für die Parolen und ihre zweifelhaften Urheber schafft, sind wir grundsätzlich bereit, eine von einem breiten Bündnis getragene Kundgebung zu unterstützen. Wir Christdemokraten werden aber nur teilnehmen, wenn der Veranstalter dafür sorgt, dass linksextreme Kräfte die Kundgebung nicht für ihre eigenen politischen Zwecke instrumentalisieren. Wenn dies gewährleistet ist, sind wir bereit, überparteilich ein klares Zeichen zu setzen und gemeinsam dafür einzustehen, dass jeglichen radikalen Kräften und deren Propaganda, die das gute Zusammenleben in Zweibrücken vergiften, eine deutliche Absage erteilt wird.

 

Im Namen der CDU-Fraktion Zweibrücken

 

 

Dr. med. Christoph Gensch