Derzeit beabsichtigt die Landesregierung, die Bundesmittel für Rheinland-Pfalz zur kommunalen Entlastung in Höhe von 48,3 Millionen Euro nicht zu 100 %, sondern nur zu einem geringen Teil, d.h. nur in Höhe des Verbundsatzes (21 %) an die Kommunen in Rheinland-Pfalz weiterzugeben. Unter Berücksichtigung einer Verteilung nach Einwohnerzahl wird dies zu einem Einnahmenverlust unserer Stadt Zweibrücken in Höhe von rund 323.000 Euro pro Jahr führen.

Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete Dr. Christoph Gensch: " Ich lehne die Absicht der Landesregierung ab, Finanzmittel des Bundes, die einer dringend benötigten besseren Finanzausstattung der Kommunen dienen sollen, teilweise einzubehalten. Die für die Kommunen vorgesehenen und dringend benötigten Finanzmittel dürfen nicht weiter zur Verbesserung des Landeshaushaltes benutzt werden. Ich fordere die Landesregierung daher auf, die Bundesmittel vollständig an die Kommunen weiterzuleiten. Dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, des Landesfinanzausgleichsgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes (Drs. 17/1514) kann ich in dieser Form im Landtag nicht zustimmen.

In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Große Koalition auf Bundesebene festgehalten, dass die Kommunen ein zentraler Bestandteil des Gemeinwesens sind und die Aussage getroffen: "Um die grundsätzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung zu sichern, müssen die Kommunen handlungsfähig sein".

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, hat sich der Bund mit den Ländern darauf verständigt, eine weitere finanzielle Besserstellung der Kommunen ab 2018 einzuführen, weil dort viele gesamtgesellschaftliche Herausforderungen gemeistert werden.
So erhalten die Städte, Kreise und Gemeinden in Deutschland mit rund 5 Milliarden Euro jährlich ein umfangreiches Finanzpaket. Diese Summe soll über folgende Mechanismen den Weg in die Kommunen finden:

    -  2,76 Milliarden Euro über eine Anhebung des kommunalen Umsatzsteueranteils
    -  1,24 Milliarden über eine Anhebung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft (KdU)
    -  1 Milliarde über eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder, die sodann an die Kommunen weiterzuleiten ist.

Diese 1 Milliarde Bundesmittel bedeuten für Rheinland-Pfalz rund 48,3 Millionen pro Jahr zusätzliche Unterstützung für Städte, Kreise und Gemeinden. Entgegen der Absicht des Bundes, dass diese Mittel vollständig an die kommunale Ebene weitergeleitet werden sollen, beabsichtigt die Landesregierung nach vorliegendem Gesetzentwurf des Landesaufnahmegesetzes (Drs. 17/1514) nur eine Weiterleitung in Höhe des Verbundsatzes (21%). Die restlichen 79 % möchte sie im Landeshaushalt einbehalten. Demnach würden die Kommunen nur rund 10 Millionen Euro erhalten, während die restlichen rund 38 Millionen Euro den Landeshaushalt aufbessern würden.
Legt man eine Pro-Kopf-Verteilung der 48,3 Millionen Euro auf die Städte und Kreise zu Grunde, bedeutet dies eine jährliche Einbuße für unsere Stadt Zweibrücken von 323.000 Euro pro Jahr (statt 409.000 Euro jährlich nur 86.000 Euro Zuteilung). Dies kann in Anbetracht unserer Haushaltssituation und der klaren Absichtserklärung des Bundes hinsichtlich des Verwendungszweckes so nicht akzeptiert werden.